Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1896)
- Article
- Die jüdischen Lehrkräfte an der Berliner Volksschule
- Date
- 1896-12-01
- Page
- 599 (sequence 7)
- Language
- German
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Die jüdischen Lehrkräfte an der Berliner Volksschule. 599 3. Bezüglich der Uebertragung des Ordinariats an eine jüdische Lehrkraft haben Euere Excellenz bestimmt, daß dieselbe von der Natur des einzelnen Falles abhängig zu machen und zu vermeiden sei, wenn keine oder nur ganz wenige jüdische Kinder in einer Klasse sich befinden sollten. Mit der generellen Anordnung, daß das Ordinariat in diesem Falle einer jüdischen Lehrkraft nicht übertragen werden dürfe, hat das Königliche Provinzial-Schulkollegium die Weisung verbunden, in jedem einzelnen Falle über die Uebertragung des Ordinariats an eine jüdische Lehrkraft zu berichten und ein Verzeichniß der bereits bestehenden Ordinariate einzureichen, Maßregeln, welche der städtischen Behörde bei Heranziehung einer jüdischen Lehrkraft zum Ordinariate Weiterungen auferlegen, die in erheblichem Maße die Uebertragung des Ordinariats an jüdische Lehrkräfte zu erschweren geeignet sein dürften. 4. Aus Eurer Excellenz Erklärung, daß es „der Sachlage nicht entsprechen würde, wenn ein jüdischer Lehrer eine Klasse über die verschiedenen Stufen hinaufführte", ist in der Verfügung des Königlichen Provinzial-2 chulkollegiums die Bestimmung geworden, daß die Weiterführung der Kinder durch eine jüdische Lehrkraft durch mehr als eine Klasse nicht g e st a t t e t und daß sofort zu berichten sei, ob und wo dies etwa bisher geschehen sein sollte. Während also Euere Excellenz nur verhüten, wollen, daß, wie es sich sonst wohl zufällig gestalten könnte, ein jüdischer Lehrer die Schüler, welche er in einer der unteren Klassen unterrichtet hat, etwa durch die ganze Schule führe, glaubt das Königliche Provinzial-Schulkollegium die Erziehung der Kinder schon als gefährdet ansehen zu sollen, wenn eine jüdische Lehrkraft durch mehr als eine Klasse denselben Schülern Unterricht ertheilt und hält seine Bedenken, die sich somit gegen die sittliche Qualifikation der jüdischen Lehrer als solcher richten, für so schwerwiegend, daß sofortige Bericht-