Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1896)
- Article
- Die jüdischen Lehrkräfte an der Berliner Volksschule
- Date
- 1896-12-01
- Page
- 594 (sequence 2)
- Language
- German
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594 Im deutschen Reich. der Vereinsversammlung ertheilten Auftrages nachstehende Vorstellung ehrerbietigst zu unterbreiten. Schon vor Jahresfrist wurden die Lehrkräfte jüdischen Glaubens in Berlin und mit ihnen weitere Kreise unserer jüdischen Glaubensgenossen in Beunruhigung versetzt, als eine Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums besondere Bestimmungen über die aushilfsweise Verwendung jüdischer Lehrkräfte im Berliner Gemeinde-Schuldienste traf. Schien es doch nicht möglich, die Anordnung der Behörde, daß die Verwendung jüdischer Lehrkräfte zur Aushilfe auf die Fälle der Ertheilung jüdischen Religionsunterrichts zu beschränken sei, in Einklang zu bringen mit dem gesetzlich verbrieften Grundsätze der Gleichberechtigung aller Konfessionen! Die dadurch verursachte erklärliche Aufregung wuchs, als Gerüchte entstanden und durch Mittheilungen der städtischen Schuldeputation genährt wurden, nach welchen den jüdischen Lehrkräften weitere Beschränkungen in Bethätigung ihrer beruflichen Wirksamkeit und in den Aussichten auf Anstellung im städtischen Schuldienste bevorstehen sollten. Einige unserer Glaubensgenossen unternahmen es bei dieser Lage der Dinge, in einer von Eurer Excellenz gewährten Audienz die Bedenken mündlich vorzutragen, welche auch schon dem Vorstande der hiesigen jüdischen Gemeinde Veranlassung zu einer Eurer Excellenz unterbreiteten Eingabe gegeben hatten. Der Bescheid, der sowohl von Eurer Excellenz Selbst, als auch demnächst von dem Herrn Ministerialdirektor Dr. Bügler ertheilt wurde, wirkte zunächst in gewissem Sinne beruhigend, da er dahin aufgefaßt wurde, daß zwar die Zahl ver von den einzelnen jüdischen Lehrkräften zu ertheilenden Religionsstunden erhöht, im Uebrigen aber an dem bestehenden Zustande nichts geändert werden sollte. Zwar vermochten wir nicht diesen Zustand als einen unseren berechtigten Wünschen und Anwartschaften völlig entsprechenden anzusehen; indessen haben wir in einer Zeit, in welcher seitens einer Partei im Lande nur zu vielfach — und in gar manchen Verwaltungszweigen leider zu oft mit Erfolg — Versuche zur Verkümmerung der staatsbürgerlichen Rechte der deutschen Juden unternommen werden,