Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 11 (November 1896)
- Article
- Breslau
- Date
- 1896-11-01
- Page
- 575 (sequence 3)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 575 Die AerzLekammerwahlen vollziehen sich unter der Parole „Ehrengerichtsbarkeit oder Freiheit". Wäre die Regierung auf die Abänderungsvorschläge der Aerzlekammern eingegangen, so. würden die Wahlen (19.-28. November) ruhiger verlaufen. — Gleiwitz, 20. November. Zum Vorsitzenden des korporativ unserm Centralverein beigetretenen Synagogen-Gemeinde-Verbandes im Reg.-Bez. Oppeln wurde an Stelle des verstorbenen Sanitätsraths vr. Freund Stadtrath Rechtsanwalt Schüller-Gleiwitz gewählt, welcher zugleich den Vorsitz im Kuratorium des israelischen Waisenhauses zu Rybnik übernimmt. * Posen, 10. November. Im Mai d. I. verbreitete sich in dem Städtchen Zerkow plötzlich das unsinnige Gerücht, der Gastwirth Graubart habe einen Knaben geknebelt, in ein Zimmer geschleppt und rituell schachten wollen. Das Märchen veranlaßte die Behörden Ermittelungen anzustellen. Nachdem gegen 40 Zeugen vernommen waren, .ging dem Gastwirth Graubart die Mittheilung der Staatsanwaltschaft zu, daß das Verfahren gegen ihn eingestellt sei. Heber die Veranlassung zur Entstehung des Gerüchts wird jetzt Folgendes bekannt: Frau Graubart hatte von einer Landfrau zwei mit Butter gefüllte Tassen erhalten. Am nächsten Markttage sandte die Verkäuferin ihren 12 jährigen Sohn zu Graubart, um die Tassen abzuholen. Graubart, der allein im Laden war, wußte nicht, wo die verlangten Tassen standen, ging deshalb in den Hof, um seine Frau darnach zu fragen und verschloß während dieser Zeit die Ladenthür. Der allein im Laden bleibende Knabe fing aus Angst zu weinen an, und sein lautes Weinen wurde draußen gehört. Da es gerade Wochenmarkt war, sammelten sich viele Menschen vor dem am Markt liegenden Hause an. Ueber die Ursache des Weinens befragt, gab der Knabe Anfangs keine Antwort, schien sich aber bald in der Rolle eines Gefährdeten zu gefallen um sich von den Antisemiten bewundern zu lasten. Gegen Graubart wurde Anklage wegen Freiheitsberaubung erhoben; dieselbe ist aber, wie bereits mitgetheilt, zurückgewiesen worden. Graubart will nun gegen die Verbreiter des Schächtschnitt - Gerüchts energisch Vorgehen. o Labischin, 2. November. Im verflossenen Frühjahr entfloh der hiesige Kaufmann Abrahamson mit Hinterlassung von Schulden. Bald darauf verbreitete einer der Geschädigten, ein Mühlenbesitzer K., die unwahre Behauptung, zwei hiesige, angesehene, jüdische Kaufleute hätten in der Nacht vor dem Verschwinden Abrahamsons mit diesem den Abschied gefeiert, also von seinem Vorhaben Kenntniß gehabt. Die beiden Kaufleute strengten deshalb Privatklage an, welche ab-