Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 11 (November 1896)
- Article
- Die Ritualmordlüge vor Gericht
- Date
- 1896-11-01
- Page
- 544 (sequence 8)
- Language
- German
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544 Im deutschen Reich. es richtig, daß die Person des Herrn S. keine Bedeutung in unserm politischen oder Kulturleben besitzt oder zu erreichen geeignet scheint. Ein Blatt, das Raffen-Antisemitismus treibt und dabei in katholisch-orthodoxem Sinne zu wirken vorgiebt; ein Redakteur, der als orthodoxer Katholik zur Gerichtsverhandlung prahlerisch eine Bibel von 1685 mitbringt und diese Leistung in seinem Blatte vom 23. Februar 1896 noch besonders hervorhebt; ein Schriftsteller, der erst mit allen Einzelheiten die Geschichte (!) von der in Gestalt einer Pille verschluckten Feindesseele verbreitet und dann keinen Beweis über die Quelle dieser Wiffenschaft antreten kann — denn zu dieser geschmacklosen Erdichtung ist nicht einmal Rohling gekommen—; gewiß, solch' ein Gegner ist kein ebenbürtiger Feind. Aber es hilft einmal nichts; wir haben einen Ahlwardt und Stöcker wachsen und Unheil säen sehen, die auch nicht viel höher standen; wir müffen auch Herrn Sedlatzek ernst nehmen. Und höher als die Verurtheilung — denn seine Strafe läßt uns kalt — steht uns das Bewußtsein, daß das oberste Gericht in Deutschland hier einmal unzweideutig einen Grundsatz ausgestellt hat, nach dem sich alle werden richten müssen, die uns von Religions wegen bekämpfen. Man darf nicht mehr ungestraft künftig behaupten, unsere Religion schreibe uns Mord und Raub, Betrug und Unzucht und was weiß ich noch alles vor: Wer das schreibt oder sagt, dem hilft sein „guter Glaube" auch nichts mehr; er ist der Gotteslästerung schuldig. Diesen Ausspruch des Gerichts erreicht zu haben, war wohl einige Anstrengung werth. Das Landgericht I hatte am 17. Februar 1896 in der Stadt der Intelligenz und der Aufklärung ausgesprochen, daß eine derartige Kritik der jüdischen Religion keine Beschimpfung sei. 9hm, wir meinen, auch das ist ein Blatt Kulturgeschichte des 19. Jahrhunderts, das wohl verdient, der Vergessenheit entriffen zu werden. M. L.