Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 9 (September 1896)
- Article
- Eine angebliche Blutabzapfung
- Date
- 1896-09-01
- Page
- 433 (sequence 1)
- Language
- German
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483 Line angebliche Llutabzapsung. ^Mie „Tilsiter Nachrichten" hatten am 36. Juni d. I. unter der E« Spitzmarke -s- Lappienen, 22. Juni (Ein Ritualmord?), die Behauptung verbreitet, daß einem bei einem Juden im Kirchdorfe S. bei Lappienen dienenden Mädchen von dem jüdischen Kultusbeamten Blut aus dem Kopfe zu abergläubischen Zwecken abgezapst worden und das Mädchen in Folge desien in das Kreislazareth ausgenommen worden sei. Dies veranlaßte denCentral-VereindeutscherStaatsbürgerjüdischenGlaubenS bei der König!. Staatsanwaltschaft in Tilsit zu beantragen, „gegen den jüdischen Kultusbeamten zu Lappienen und den in dem Artikel angedeuteten Kaufmann in dem offenbar gemeinten Kirchdorfe Seckenburg Ermittelungen anznstellen und falls dieselben, wie unzweifelhaft, ergeben würden, daß die Anschuldigungen aus der Lust gegriffen seien, gegen den unbekannten Einsender mit dem Zeichen -e- und den verantwortlichen Redakteur der „Tilsiter Nachrichten" wegen groben Unfugs einzuschreiten. Gleichzeitig richtete der Verein an das Kgl. Landrathsamt Heinrichswalde die Bitte um gefällige Mittheilung über die angeblichen Vorgänge, da es unzweifelhaft sei, daß wieder einmal irgend ein unerheblicher Vorfall durch falsche Darstellung zu einer Nitualmord-Geschichte gemacht werden solle, um das Märchen von dem Vorkommen von Ritualmorden glaubhafter zu machen. Darauf erging folgender Bescheid des König!. Landraths: „Die 16 Jahre alte Losmannstochter Auguste Blank aus Seckenburg diente bis zum 2. Juni d. I. bei dem Kaufmann Lauterstem daselbst. In der Nacht vorher ist die p. Blank mit anderen Personen auf der Bleiche gewesen,- soll sich daselbst betrunken und dadurch selbst Verletzungen am Kopfe zugezogen haben. Letzteres