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Im deutschen Reich · 1896-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1896) · p. 350

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1896)
Article
Die Judenverfolgungen zur Zeit des ersten Kreuzzuges
Date
1896-07-01
Page
350 (sequence 4)
Language
German
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350 3m deutschen Reich. schichte der Juden im deutschen Mittelalter angestellt haben, ergeben bei kritischer Prüfung und Zusammenfassung ein getreues Bild von dem Thun und Treiben unserer Vorfahren. Wir finden urkundlich beglaubigt'") bereits uni die Mitte des 4. Jahrhunderts eine wohl organisirte jüdische Gemeinde in Köln, die im Besitz mannigfacher Privilegien sich befindet; ihre Mitglieder sind Handelsleute, die die Schätze und Kostbarkeiten des Orients: Gewürze, Arzneimittel, Farbenstoffe, Schmuck, kostbare Gewebe, Waffen und auch Sklaven gegen die einheimischen Produkte: Wolle, Wein und Häute, Zobel-, Marder- und Otterselle und anderes Pelzwerk tauschen. Die Stürme der Völkerwanderung, die eine Verschiebung fast sämmtlicher deutscher Stämme herbeiführt, tosen an ihnen, ohne merklichen Eindruck zu hinterlassen, vorüber. Nach der Völkermandermig finden wir sie wiederunr in Köln und dem neugebildeten Frankenreiche in gleicher Wirksamkeit als Kaufleute, die (wie der Bischof von Clermont, Sidonius Apollinaris äußert)"") „anständige Geschäfte zu machen pflegen". Ihr freundschaftlicher Verkehr mit den andersgläubigen Nachbarn, der bereits zu Mischehen und häufigen Uebertritten zum Judenthum geführt hat, erweckt bald die ernste Besorgnis) der Geistlichkeit und giebt zu zahlreichen kanonischen Bestimmungen (so z. B. durch das zweite Konzil von Orleans 533)--) Veranlassung, die eine gesellschaftliche Trennung herbeiführen sollen, es aber nicht vermögen. — Von Jahrhundert zu Jahrhundert wächst der Juden Wohlstand; den Handel mit dem Orient haben sie bereits zur Zeit Karl's des Großen gewissermaßen als Monopol inne; in allen größeren Plätzen Europas besitzen sie, wie Hepd in seiner „Geschichte des Levantehandels"'") zeigt. Stützpunkte für ihre kaufmännischen Unternehmungen unter den großen Judengemeinden namentlich Südfrankreichs und Italiens; Richthofen weist in seinem Werke „China" ihre Züge bis in dieses fernste damals bekannte Land nach?") Als „legitimi Mercatores“, als gesetzliche Kaufleute erscheinen sie in einer bayerischen Zollorduung aus dem Anfang des 10. Jahrhunderts;"'') das erste -") R-g. Nr. 2, p. 2 f. ■l) Sidonii Apollinaris epistola 6,8 p. 350 ed. Baret, Pans 1879. -2) Reg. Nr. 22, p. 9. 2:1 j ], 139 vgl. Höniger a. a. O. p. 81. -l) 1,588. Reg. Nr, 122, p. 52.

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