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Im deutschen Reich · 1896-06-01 · Heft 6 (Juni 1896) · p. 298

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 6 (Juni 1896)
Article
Ein zwiefacher Rechtsirrthum
Date
1896-06-01
Page
298 (sequence 5)
Language
German
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296 3m deutschen Reich. Dingen. Wenn jetzt schon die Aussprache von Thatsachen in absolut nicht beschimpfender Form zur Beschimpfung ausreichen soll und daher strafbar ist, so wird es bald als „Beschimpfung" strafbar sein, wenn von evangelischer Seite erzählt wird, die Inquisition als integrirender Bestandtheil der katholischen Kirche des Mittelalters habe Tausende von Menschen hingeschlachtet; strafbar, wenn von katholischer Seite berichtet wird, Luther's evangelische Anschauung habe ihm eine fürstliche Doppelehe zu billigen gestattet; strafbar, wenn von jüdischer Seite gesagt wird, im Namen des Christenthums seien im Mittelalter zahlreiche Juden aus niedrigen Motiven unschuldig ermordet worden! Anstalt nun der religiösen und religiös-historischen Kritik den weitesten Spielraum zu verschaffen, mit den liberalen Parteien für die Aufhebung des § 166 einzutreten, stürzt sich der Verein der Staatsbürger jüdischen Glaubens auf diesen Paragraphen, um mit seiner Hilfe die antisemitische Behauptung von dem Nitualmord zu widerlegen, die kein verständiger Mensch mehr glaubt!" Unser Verein als solcher gehört keiner politischen Richtung an; er erstrebt vor Allem die gesetzlich gewährleistete Gleichberechtigung zur Wahrheit werden zu lassen; deshalb werden wir auch, so lange dieser Paragraph noch Gesetz ist, verlangen, daß er auch der jüdischen Religionsgemeinschaft und ihren Einrichtungen zum Schutze gegen Verleumdungen und Beschimpfungen gereiche. Die Auseinandersetzungen der „Volks-Ztg." entsprechen dem Standpunkt des konsequenten Parteipolitikers; sie zeigen aber auch, wie nöthig es war, daß einCentral-Verein erstand, welcher die Vertheidigung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden frei von politischem Parteistandpunkte führt. Ließe man Anschauungen über die Gebote der jüdischen Religion, wie sie Sedlatzek äußert, ungestört verbreiten und in das Volk dringen, dann wehe dem Juden, der des Ritualmordes angeklagt vor Geschworenen steht, welche mit solcher Literatur geistig genährt sind. Wie Deutschland nicht durch politische Prinzipienreiterei zur Einheit und Größe gelangt ist, so werden auch die deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens die volle Gleichberechtigung — nicht die nur auf dem Papier stehende, sondern die wahrhafte — nur durch den Appell an das Rechtsgesühl des ganzen deutschen Kultur-

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