Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1896)
- Article
- Antisemiten-Galerie
- Date
- 1896-05-01
- Page
- 257 (sequence 15)
- Language
- German
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Antisemiten-Galerie. 257 seiner Vergangenheit nachgeforscht, worauf sich Schlichen nach Berlin wandte und hier weiter als antisemitischer Schriftsteller thätig war. Wegen Verbreitung unsittlicher Schriften wurde er zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt. Schlüter, Hermann und Theodor, in Wagenfeld bei Osnabrück, sind als Urheber der dortigen antisemitischen Skandalszenen mit 60 bezw. 30 Mk. Geldstrafen belegt worden. Schmidt, Christian, ein antisemitischer Wortführer in Salzftld, hatte wegen Majestätsbeleidigung eine dreimonatliche Gefängnißstrafe zu verbüßen. Schmidt, Wilhelm I., der Direktor der Export-Union-Gesellschaft in Wien, ein heftiger Antisemit, ist wegen Betruges und Konkursschwindelei zu 4 Jahren Zuchthaus und zur Landesverweisung verurtheilt worden. Schneeweiß, Robert, antisemitischer Verlagsbuchhändler in Breslau, wurde wegen Betruges, Unterschlagung und Hehlerei angeklagt. Schneider, antisemitischer Abgeordneter, wurde im österreichischen Reichsrath beschuldigt, einen Stimmzettel gefälscht und den Graveur Potschke aufgefordert zu haben, einen Stempel des Wiener Wählervereins nachzumachen. Schönerer, Georg, Ritter von, antisemitischer Reichsraths- Abgeordneter, wurde wegen Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit und wegen Beleidigung einer Wache zu viermonatlichem schweren Kerker und Adelsverlust verurtheilt. Schönhofer, Ferdinand von, der Begründer des antisemitischen „Grazer Extrablattes", erhielt wegen Bankerotts vierzehntägigen Arrest. Schröder, ein antisemitischer Agitator aus Dresden, verübte in Landsberg a. W. Zechprellereien, welche mit 6 Monaten Gefängnis; bestraft worden sind. Schroot, A., verantwortlicher Redakteur der antisemitischen „Amen Deutschen Zeitung" in Leipzig, wurde wegen Beleidigung eines jüdischen Kaffenarztes in Geringswalde zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt. Im Gnadenwege ward diese Strafe auf 3 Wochen herabgesetzt. Wegen einer Beleidigung in der Sache des Buschhoff-Prozesses sollte er 320 Mk. Geldstrafe erlegen. Da er unvermögend war und Erwin Bauer als Besitzer der Zeitung