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Im deutschen Reich · 1896-04-01 · Heft 4 (April 1896) · p. 225

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 4 (April 1896)
Article
Berlin
Date
1896-04-01
Page
225 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. S25 nehmen zu lasten! — In der am 7. d. M. stattgehabten Sitzung der „Wissenschaftlichen Vereinigung jüdischer Schulmänner zu Berlin" berichtete der Vorsitzende, Reetor Dr. Adler, daß die Kommission, welche über die Maßnahmen gegen den Erlaß des königlichen Provinzial-Schulkollegiums verhandelt habe, zu dem Beschluß gekommen sei, ihn mit dem Entwurf einer Petition an den Herrn Kultusminister zu betrauen. An die Verlesung des Entwurfs knüpfte sich eine längere Debatte, ob überhaupt eine Petition abgesandt und eventuell an welche Stelle dieselbe gerichtet werden solle. Das Resultat war: daß eine Petition an den Herrn Kultusminister und eine Abschrift derselben an die Städtische Schuldeputation zur Kenntnißnahme zu senden sei. Der Vorschlag des Oberlehrers Dr. Blaschke, die endgiltige Festsetzung des Wortlautes der Petition einer Kommission von fünf Mitgliedern zu überlassen, wurde einstimmig angenommen. Den leicht erklärlichen Rückgang der Opferwilligkeit der antisemitischen Kreise beleuchtet eine von der „Staatsbürger-Ztg." gebrachte Notiz aus Düsseldorf, in der. über das Eingehen der „Deutschnationalen Ztg." gesagt wird: „Wie sehr es mit diesem Blatte in den letzten Jahren bergab gegangen ist, zeigt die Thatsache, daß man den früheren Redakteur Johannes Wilberg, — entgegen den kontraktlichen und allgemein üblichen Abmachungen — die während seiner Redaktionszeit entstandenen Prozeßkosten in Höhe von 675 Mk. aus eigener Tasche zahlen ließ, trotzdem die Aktionäre zum Theil sehr reiche Leute sind und gelegentlich eines Prozesses gegen die dortige judenliberale „Bürgerzeitung" vor Gericht erklärten, daß sie selbstverständlich sämmtliche Gerichtskosten, wie verabredet, zahlen würden! Nur um einen öffentlichen Skandal zu vermeiden, hat Herr Wilberg die hohen Gerichtskosten bezahlt und von einer Klage Abstand genommen." Vor Kurzem veröffentlichte die „Deutsche Tageszeitung" nachstehendes Schreiben des Freiherrn von Loön: „Ich habe die Gewohnheit und halte dieselbe strenge inne, allen Lieferanten zu erklären, daß sie nur dann auf meine Kundschaft rechnen dürfen, wenn sie der „Deutschen Tageszeitung" ihre Annoncen-Aufträge zuweisen, da ich nur bei solchen Firmen zu kaufen pflege, die der „Deutschen Tageszeitung" durch Abonnement und Anzeigen unter die Arme greifen und dadurch die Zusammengehörigkeit des Mittelstandes in Stadt und Land bekunden. Oeternm een8eo. „Gehet hin und thut desgleichen!" Dazu bemerkt der „Böisen-Courier": „Diese Verquickung eines Bibelwortes mit einer Geschäftsreklame sei der frommen Vigilanz des „Volk", der Staatsbürger-Zeitung", der- „Deutschen Tageszeitung" empfohlen!"

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