Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 4 (April 1896)
- Article
- Umschau
- Date
- 1896-04-01
- Page
- 224 (sequence 11)
- Language
- German
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224 deutschen Reich. Kardinal-Primas Vaezary die bindende Zusage gemacht worden wäre, daß Pfarrer Fuß unter keinen Umständen den Wahrheitsbeweis für die behauptete Thatsache des Ritualmordes antreten dürfe. In demselben Pester Schreiben wird einer der Zeugen, der pensionirte Oberstuhlrichter Nigrovic, ein von der „jüdisch-magyarischen Regierung" ganz abhängiger Mann genannt, auch die Glaubwürdigkeit der drei anderen Zeugen, des Kreisnotars Fuchs, der Richter Tokacs und Nagy, angezweifelt, ferner die Art „wie die Justiz in diesem Falle arbeitete", geradezu verhöhnt. Wenn derartig überall, wo Juden freigesprochen oder ihre Angreifer bestraft werden, der Gerichtshof, die Zeugen und die Vertheid'ger als „bestochen" bezeichnet werden dürfen, dann ist freilich nicht mehr zu diskutiren. Sedlatzek und Genossen scheinen überhaupt nur noch diejenigen Richter für unbestechlich zu halten, welche Juden verurtheilen und Antisemiten freisprechen. Aeußerungen über die „obersten katholischen Kirchenbehörden", wie sie Sedlatzek in dem Pester Schreiben veröffentlicht, wird jedermann als durchaus ungebührlich erachten. Solche übermüthige Respektlosigkeit ist aber bei einem Manne erklärlich, der, schlimmerer Vergehen angeklagt, fast immer das Glück gehabt hat, der Verurtheilung zu entgehen. Hier gilt Schiller's Wort: „Die Erinnerung macht ihn so kühn." Früher oder später dürfte er doch die Erfahrung machen müssen: Es giebt noch Richter in Berlin! A. L. Korrespondenzen. * Berlin, 10. April. Auf Grund einer Petition des Vorstandes der hiesigen jüdischen Gemeinde an den Kultusminister hat das Kgl. Provinzial-Schulkollegium verfügt, daß von jetzt ab für die jüdischen Schüler der höheren königlichen Lehranstalten jüdischer Religionsunterricht eingerichtet wird, und zwar für die jüdischen Schüler des Französischen und des Luisen-Gymnasiums in diesem, des Friedrich- Wilhelms-Gymnasiums und des Königlichen Realgymnasiums in jenem, für die des Wilhelms-Gymnasiums in dieser Anstalt. In jeder dieser drei für den in Rede stehenden Unterricht zu bildenden Gruppen von Schülern wurden je drei Abtheilungen — eine obere (für Prima und Obersekunda), eine mittlere (für Untersekunda und Tertia), eine untere (für Quarta bis Sexta) — mit je zwei Wochenstunden eingerichtet. Hoffentlich werden es die jüdischen Eltern als eine Ehrenpflicht betrachten, ihre Kinder ausnahmslos an diesem Religionsunterricht theil-