Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 3 (März 1896)
- Article
- Eine Unterlassungssünde
- Date
- 1896-03-01
- Page
- 141 (sequence 1)
- Language
- German
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141 Eine Unterlassungssünde. |as in Regensburg erscheinende israelitische Familienblatt „Laubhütte" bringt aus Anlaß des bekannten Ritualmord- Prozesses unter der Ueberschrift „Eine Unterlassungssünde" folgende Auslassung: „Bei den Prozessen, welche in jüngster Zeit über die Ritualmordlüge verhandelt wurden, wurde etwas vergessen. Auch bei dem Prozesse Glöß-Hildesheimer wurde es vergessen. Wir meinen den Hinweis, daß im Alterthum sich die Blutbeschuldigung nirgends gegen Juden findet, wohl aber gegen Christen. Selbstverständlich sind wir überzeugt, daß dies ebenso eine gräßliche Verleumdung war, als es die später von Christen gegen Juden erhobene Beschuldigung ist. Aber aus der Bemerkung der Richter, daß diese Frage strittig und die Gelehrten uneinig seien, geht hervor, daß die Richter über den Ursprung der Blutbeschuldigung nicht informirt sind. Es ist deshalb nicht überflüssig wiederholt darauf hinzuweisen. Im „Reuen Testament" (Matth. 26, 27, 28, Mark. 14, 23, 24, Luk. 22, 20, I. Korinth. 11, 25) heißt es: „Trinket Alle daraus, das ist mein Blut." Dieser und ähnliche Aussprüche wurden von den Heiden mißverstanden und Grund derselben gegen die Christen die Blutlüge verbreitet. Tertullian bemerkt in seinem Werke Apolog. adv. gentes, Kap. 7: „Dian sagt uns (den Christen) die größten Verbrechen nach von kindesmörderischen Opfern und Mahlzeiten." Pamelius fügt erklärend hinzu, daß diese Beschuldigung vom christlichen Abendmahle herrühre, das man falsch auffasse. Augustin schreibt in seinem Buche De haeresibus: „Man glaubt, daß sie (die ersten Christen) grauenhafte Opfer hätten, Kindern Blut abzapften u. s. w.