Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1896)
- Article
- Die Kriminalität der Juden in Deutschland
- Date
- 1896-01-01
- Page
- 32 (sequence 12)
- Language
- German
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32 Im deutschen Reich. Freigesprochene an und für sich als schuldig zu betrachten sei. Gewandtheit, Verschlagenheit und die Hülfe guter Rechtsanwälte sollen dieses Ergebniß angeblich herbeiführen. Auch dieser Punkt ist in den in dem Werke dargelegten Untersuchungen über die Freisprechungen im Deutschen Reiche klarzustellen versucht worden, und auch diese Untersuchung führt zu einer Bestätigung jener Feststellungen, welche die vorliegende statistische Darstellung überhaupt anfweist. Der Umfang dieser Arbeit wäre zu groß geworden, wenn für jede einzelne der 98 Positionen der deutschen Kriminal-Statistik ermittelt worden wäre, wie sich der Prozentsatz der Freisprechungen von Juden zu dem Prozentsatz der Freisprechungen von Nicht-Juden stellt. Es sind in dieser Beziehung nur Stichproben gemacht worden und zwar gerade bei jenen Rubriken, welche für die Kriminalität der Juden besonders in's Gewicht fallen. Es wurden alsdann die jüdischen Freisprechungen mit jenen solcher anderen sozialen Schichten verglichen, die intellektuell und durch ihre Vermögenslage für ihre Vertheidigung in verwandter Weise wie die Juden wohl sorgen können. Vor Allem mußten daher herangezogen werden die Selbstständigen in Handel und Verkehr, zu denen die Juden einen nicht unwesentlichen Prozentsatz stellen. Alsdann wurden aber auch die Selbstständigen in der Landwirthschaft, zu denen die Juden nur ein ganz geringes Kontingent stellen, berücksichtigt. Es ergab sich hieraus, daß sowohl die Selbstständigen in der Landwirthschaft wie die Selbstständigen in Handel und Verkehr, wie die Juden, und zwar jeder für sich in weit höherem Prozentsatz an den Freisprechungen betheiligt sind, als es gegenüber der Gesammtheit der erzielten Freisprechungen hätte sein dürfen. Die Ursachen dieser Erscheinung lassen sich leicht erkennen. Zunächst liegt zu falschen Denunziationen ein besonderer Anreiz gegenüber jenen sozialen Schichten vor, die in höherem Grade den Neid zu erregen in der Lage sind. Neben allen anderen Motiven ist dieses Motiv ein weiteres und besonderes, das die unbegründeten Anklagen gegen die besser situirten Schichten hinaufzurücken geeignet ist. Sowohl die Selbstständigen in Handel und.Verkehr wie die Selbstständigen in der Landwirthschaft waren daher diesen Gefahren stärker ausgesetzt. Und da auch die Juden einen nicht unerheblichen Prozentsatz zu den Mittelständen stellen, so mußten auch