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Im deutschen Reich · 1896-01-01 · Heft 1 (Januar 1896) · p. 29

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 1 (Januar 1896)
Article
Die Kriminalität der Juden in Deutschland
Date
1896-01-01
Page
29 (sequence 9)
Language
German
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Die Kriminalität der Juden in Deutschland. 2S derselben nicht identisch sind mit den Rubriken Handel und Verkehr bei der Kriminalstatistik. Es war außerdem auch nur die preußische BerusSstatistik zu verwenden, während eine Kriminalstatistik bekanntlich für ganz Deutschland vorliegt. Diese zwei Umstände ließen es somit nicht zu, bis ins Einzelne die Berufsstatistik für die Kr.iminalstatistik zu verwerthen. Ging das für Deutschland nicht, so ging es jedoch für Oesterreich. Dort decken sich die Rubriken der Kriminälstatistik vollkommen mit jenen der Berufsstatistik; dort haben überdies die Juden ihre charakteristischen Eigenschaften gewiß noch mit aller Schärfe bewahrt, und somit mußten die dortigen statistischen Ergebnisie gewiffermaßen die letzte Bestätigung des oben vertretenen Standpunktes bringen, vorausgesetzt, daß er richtig war. Aus diesem letzten Grunde wurde auch die österreichische Statistik mit herangezogen, und was ergiebt sie? Da irr. Oesterreich der Religionsstand nur bei jenen Verbrechen in der Statistik angegeben ist, die mit Todesstrafe oder Kerker belegt sind, so können allein diese schweren Delikte zur Erörterung herangezogen werden. Die amtliche Statistik weist 42 Rubriken auf; davon sind 26 unbedingt zu Gunsten der Juden; darunter solche mit Verbrechen schwerer Art wie: Mord, Todtschlag, Brandlegung, Diebstahl, Raub. In einer Anzahl anderer Rubriken ist der Antheil der Juden mit kleinen Verschiebungen nach oben oder unten normal. Endlich hat man noch auszuscheiden: Zweikampf, bei dem die Juden über die Verhältnißzahl auftreten, weil sie am Studium ziemlich stark prozentuell betheiligt sind, und weil andererseits die antisemitische Strömung an den Hochschulen die Juden oft zwingt, sich ihre Stellung mit den Waffen zu wahren; hieraus geht auch hervor, daß der Vorwurf der Feigheit gegen sie mit Recht nicht erhoben werden kann. Sieht man von dem Delikte des Zweikampfes ab, so ergiebt sich, daß jede Rubrik, die einen Ueberschuß jüdischer Kriminalität aufweist, zugleich eine Rubrik ist, bei der der Kaufmannsstand gleichfalls hoch betheiligt ist. So: Veruntreuung: Es entfallen auf Handel und Verkehr 2986 Fälle gegen 550, „ ,, „ die Juden 622 „ „ 290,5, die bei normaler Vertheilung entfallen dürften.

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