Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 6 (Dezember 1895)
- Article
- Zur Frage des obligatorischen Religionsunterrichtes in öffentlichen Schulen
- Date
- 1895-12-01
- Page
- 293 (sequence 3)
- Language
- German
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Zur Frage des obligatorisch. Religionsunterrichtes i. öffentl. Schulen. WS Die Religionslehrer und -Lehrerinnen sind nur zum Theil für dieses Lehramt vorgebildet. So wird zum Beispiel an zwei hiesigen Mädchenschulen der Religionsunterricht von zwei Lehrerinnen ertheilt, die in der Religion gar nicht geprüft sind. Soll man, um dem abzuhelfen, wie der Berichterstatter in Nr. 5 will, die Prüfung in der Religion auch für die jüdische Lehrerschaft obligatorisch machen? Will man. was ich für unerläßlich erachte, die Geistlichkeit aller Konfessionen von der Schule fernhalten, so wird wohl nichts Anderes übrig bleiben. Weil ich aber im Prinzip jede Art von Religionszwang auch für die Lehrer verwerfe, würde ich es, bei aller Berücksichtigung der vorhandenen Zustände und bei voller Würdigung der Thatsache, daß es sich hier in erster Linie nur darum handeln kann, die Gleichberechtigung und gleiche Behandlung auch auf dem Gebiet des religiösen Schulunterrichts zu erlangen, als das Erstrebenswertheste ansehen, daß man darauf hinwirkte, die Religion überhaupt aus der Schule zu entfernen. Frankfurt a. M., Dezember 1895. Henriette Fürth.