Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 6 (Dezember 1895)
- Article
- Noch eine christliche Stimme über den christlichen Staat
- Date
- 1895-12-01
- Page
- 284 (sequence 2)
- Language
- German
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284 3m deutschen Reich. wollen bei der Ausübung der politischen Rechte. Nicht mit Mcksicht auf das religiöse Bekenntniß treten die Abgeordneten in den Landtag, nach dem Gesetz hat jeder darin Zutritt, der nach dem Gesetz gewählt worden ist, kein Staatsbeamter ist an irgend ein Bekenntniß gebunden; nach dem deutschen Grundgesetz könnten die Minister Juden oder Christen, lutherisch oder katholisch sein, ja es steht gesetzlich nichts entgegen, daß sogar der Kultusminister gar kein Christ, gar kein Glied der ihm unterstellten Kirche wäre. Man vermeidet zwar den Eklat, und im gegebenen Falle ist jeder was er sein soll. Wie oft schon geheime oder auch offenkundige Atheisten, jedenfalls der Kirche gegenüber Gleichgültige, die allerhöchsten Aemter im Staate und selbst im Kultusministerium bekleidet haben, das nachzuweisen, fordert Niemand, und Jeder weiß, warum. In der deutschen Reichsverfassung steht kein Wort vom Christenthum, noch viel weniger, daß es die Grundlage des Deutschen Reiches sein solle." So urtheilt über den christlichen Charakter des Staates ein christlicher Geistlicher, der weder freisinnig noch philosemitisch, aber unbefangen genug ist, weltliche Dinge nicht mit religiösen und kirchlichen verquicken zu wollen. Wir können nur wünschen, daß diese Auffassung vom Wesen und der Aufgabe des Staates sich immer mehr Bahn breche; wahrlich, weder der Staat noch die Religion haben jemals Nutzen davon gehabt, wenn von einer der beiden Seiten die Grenzen ihres Wirkungskreises überschritten worden sind- Berlin, im Dezember 1895. Julius Schneider.