Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 5 (November 1895)
- Article
- Regensburg
- Date
- 1895-11-01
- Page
- 268 (sequence 2)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. 268 Jubiläumsfeier ist Frl. M. überhaupt nicht betheiligt gewesen. Uln die Möglichkeit eines Zusammenhanges zu ergründen, juchte ich die Frau Mannheimer selbst auf, welche zu erzählen wußte, wie ihre Tochter Elsa schon ihrer unschuldigen Theilnahme am Schützenfeste wegen in den Spalten des Sigl'schen „Vaterlandes" herumgezerrt wurde, und die mich schließlich bat, wegen Ihrer Anfrage Ihnen selbst berichten zu dürfen." -r Dresden, 12. November. Vor der 5. Strafkammer des hiesigen Landgerichts fand die Verhandlung gegen den antisemitischen Reichstagsabgeordneten Zimmer mann und neun Genossen (darunter Glöß, von Santen und die Reichslagsabgeordneten Lohe, Klemm und Gräfe) wegen Verletzung des Aktiengesetzes statt. Dieselben waren angeklagt: „als Gründer, und zwar tljeib als Mitglieder des Vorstandes, theils als Mitglieder des Auffichtsrathes der Aktiengesellschaft „Deutsche Wacht", behufs Eintragung in das Handelsregister des königlichen Amtsgerichts zu Dresden, rücksichtlich der int Artikel 2U1), Absatz 2, des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Reichsgesetzes vom 18. Juli 1884 vorgesehenen Festsetzungen, wissentlich falsche Angaben gemacht zu haben." Die Vernehmung des Hauptzeugen, Hofrath Tamm, fiel für die Angeklagten überraschend günstig aus, so daß letztere freigesprochen und die Kosten der Staatskasse auserlegt wurden. Bemerkenswerth in Bezug auf diese Freisprechung sind folgende in der Urtheilsbegründung enthaltene Sätze: „Die Angeklagten hätten sich allerdings strafbar gemacht, wenn sie vor Begründung der Aktiengesellschaft den Kaufvertrag mit Zimmermann abgeschlossen hätten. Spreche auch so Manches dafür, daß dies geschehen ist, so habe der Gerichtshof aus der Verhandlung doch nicht die Ueberzeugung gewonnen, daß die Uebernahme der Wochenschrift „Deutsche Wacht" eine feste Form erhalten hatte." An dem Urtheil der Organe der sächsischen Staatsregierung und des konservativen Landesvereins über die Führer der deutsch-sozialen Reformpartei scheint diese Freisprechung wenig geändert zu haben. Diese Blätter äußerten sich neuerdings über die Herren Zimmermann und Genossen in einer Weise, daß sich der Vorstand des Landesvereins der deutsch-sozialen Reformpartei im Königreiche Sachsen zu folgender Veröffentlichung gedrungen fühlte: „Das Organ des konservativen Landesvereins schließt einen seiner bekannten Schmähartikel in der letzten Nummer (vom 8. November) mit der Behauptung, daß in der deutschsozialen Reformpartei notorisch anrüchige Subjekte immernoch eine führende Rolle spielen. Wir fordern hiermit den konservativen Landesverein auf, für diese unerhörte Beschimpfung unserer Partei unter Nennung von Namen Beweise zu. erbringen, und bezeichnen schon