Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 5 (November 1895)
- Article
- Im Verwaltungswege
- Date
- 1895-11-01
- Page
- 250 (sequence 5)
- Language
- German
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260 )m deutschen Reich. schuldig. So lange nicht der Nachbar den Nachbarn erzieht, so lange man nicht lernt, den Kopf hochzuhalten und für die der Gesammtheit geschuldete Achtung mit Wort und That einzutreten, so lange man sich ferner scheut, für die Erhaltung der Selbstachtung und der Hochachtung Anderer Opfer zu bringen, so lange darf man sich nicht wundern, wenn wohl vereinzelt und mit merklichem Widerstreben Werthschätzung und Hochachtung der Andersgläubigen einigen wenigen Juden dargebracht, dem Judenthum aber als Gesammtheit versagt werden! Es ist traurig, daß so vielen Juden das Verständniß für diese Thatsache völlig mangelt. Sie sind für sich ehrlich und rechtschaffen, im Nebligen aber indifferent. Sie lassen ihre Namen auf allerhand Sammellisten figuriren, unter Umständen sogar für die Stöcker'sche Stadtmission, wenn der „gute Ton" das will, aber Angriffe auf die Ehre des ganzen Judenthums lassen sie kalt. Für die Abwehr bringen verhältnißmäßig nur sehr Wenige Opfer und doch drängen die Verhältnisse gebieterisch dazu, die besten Kräfte des Judenthums zur Geltendmachung des rein menschlichen Achtungs- und Werthanspruchs auch der Juden zusammenzufassen! — Was in der Erziehungsfrage uns zugesügt wird, trifft nicht nur Einzelne, cs trifft die Gesammtheit. Können wir das Unrecht zunächst nicht abwehren, so soll es doch nicht stumm ertragen werden. Uns gab ein Gott zu sagen, was wir leiden! Und schließlich werden wir im Kampfe um das Recht die uns gebührende Achtung erringen und für unsere berechtigten Wünsche Gehör finden. Reäit muß Recht bleiben! Frankfurt a. M., im November 1895. Gerhard Stein.