Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 5 (November 1895)
- Article
- Im Verwaltungswege
- Date
- 1895-11-01
- Page
- 246 (sequence 1)
- Language
- German
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246 3m Verwaltungswege. MMor etwa 20 Jahren richtete ein Vater an das Großherzoglich Hessische Ministerium die Anfrage, ob seine Tochter nach abgelegtem Examen Aussicht habe, als Lehrerin im Staatsdienst angestellt zu werden. Er wurde abschlägig beschieden. Heute ist das anders oder vielmehr, heute scheint das anders zu sein. Man giebt den Jüdinnen durch das Gesetz dasselbe Recht, dieselbe Anwartschaft auf Anstellung wie ihren andersgläubigen Kolleginnen, aber nur, um es ihnen auf dem Verwaltungswege thunlichst wieder zu entziehen. Es ist kaum zu entscheiden, was schlimmer ist, das offenbare Unrecht, das man als solches bekämpfen kann, oder die anscheinende Gleichberechtigung vor dem Gesetz, die sich in Wirklichkeit als eine Zurücksetzung von um so schlimmerer Art charakterisirt, als manches Mädchen dadurch veranlaßt wird, sich einem Beruf zuzuwenden, den es bei klaren Verhältnissen, als aussichtslos, nicht gewählt hätte. Vor einigen Wochen erging an dieSchuldeputation zu Berlin eine Verfügung des Inhalts, neue jüdische Lehrer und Lehrerinnen nur in soweit anzustellen, als die Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichts dies als unumgänglich erscheinen ließe und ferner, dafür besorgt zu sein, daß solche Lehrkräfte keinen Unterricht in Literatur, Geschichte und deutschen! Aufsatz ertheilten. — Des Weiteren hat man im demokratischen Frankfurt, der sogenannten „Hochburg des Judenlhums" einer Lehrerin, die dort vor zwei Jahren ihr ordnungsmäßiges Examen gemacht hat, auf ihr Ansuchen um Beschäftigung ev. Vormerkung für etwaige Vakanzen, den Rath gegeben, sich an die am Platz bestehenden konfessionellen Schulen zu wenden. Man wolle sie vormerken, gewiß! es seien aber soviel christliche Bewerberinnen da; die gesetzlich vorgeschriebene Zahl der jüdischen Lehrerinnen sei angestellt, also für sie wenig Aussicht vorhanden.