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Im deutschen Reich · 1895-10-01 · Heft 4 (Oktober 1895) · p. 151

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 4 (Oktober 1895)
Article
Die Bestrebungen und Ziele des Central-Vereins
Date
1895-10-01
Page
151 (sequence 7)
Language
German
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151 Die Bestrebungen und Ziele des Lentral,Vereins. Selbstvertheidigung im vollen Lichte der Oeffentlichkeit wollen wir üben. Scheidet uns von dem Gneist-Rickert'schen Verein das Prinzip der Selbstvertheidigung, dem wir in vollkommenerer Weise als er Rechnung tragen, so scheidet uns von dem Abwehr- Komitee das Prinzip der Oeffentlichkeit. So wenig wir Schutzjuden sein wollen, sondern Staatsbürger, so wenig wollen wir, daß die Vertheidigung und Vertretung der jüdischen Rechte und Interessen durch Jemand anders als die korporative Vereinigung aller Juden geführt werde; nicht eine kleine Zahl von Notabeln, sondern die ganze Judenschaft soll es sein. Der große liberale Gedanke der Selbstverwaltung soll auch in uns wahr werden und sich bethätigen; Alle sollen Mitarbeiten, ein Verein Aller wollen wir sein, nicht blos ein Komitee, das seinem Wesen nach eine geschlossene kleine Mitgliederzahl voraussetzt. 2. Wir sind ein Central-Verein, der alle Juden umfaßt „ohne Unterschied ihrer politischen Partcirichtung". Müßig ist der Streit, ob die Juden ihrem Wesen nach vermöge Besitz und Bildung konservativ sind, oder ob ihre Herzen, weil sie der Neuzeit, der Zeit der Aufklärung Alles verdanken, bei der liberalen Fahne sein müssen. Als Juden gehören wir keiner politischen Partei an. Die politische Anschauung ist, wie die religiöse, Sache des Einzelnen. Sagen wir es offen heraus, die Verquickung von Judenthum und Fortschrittspartei hat beiden nichts genutzt; mag auch im Großen und Ganzen das Interesse der Juden mit dem Interesse einer liberalen Politik zusammengehen, so giebt es doch zahllose Fragen, in welchen eine Scheidung geboten ist, in welcher das jüdische Interesse nur vom Standpunkte des Judenthums aus und nicht von dem Standpunkte irgend einer politischen Partei aus richtig gewürdigt und verfochten werden kann. Ich erinnere Sie an die Behandlung der Schächtfrage, an die Behandlung tnr Religionsvergehen, an die Frage des obligatorischen Religionsunterrichts. Man kann voni Standpunkte des Liberalen das gesetzgeberische Prinzip der Religionsvergehen, die Einführung obligatorischen religiösen Unterrichts in den Schulen bekämpfen und doch würde eine einseitige Berücksichtigung des parteipolitischen Standpunktes eine Reihe erheblicher Gesichtspunkte außer Acht lassen, deren Berücksichtigung das Prinzip der Parität gebieterisch erheischt.

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