Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 3 (September 1895)
- Article
- Vereinsnachrichten
- Date
- 1895-09-01
- Page
- 142 (sequence 1)
- Language
- German
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142 Nerernsrmchrichlerr. Während der heißen Jahreszeit, welche dem Vereinsleben so wenig günstig ist, hat die Thätigkeit des Central - Vereins nicht geruht, wenn dieselbe auch nicht durch öffentliche Veranstaltungen bekundet wurde. In den letzten Wochen ist die Organisation verbessert imb gefestigt worden; auch wurden persönlich und schriftlich Verbindungen angeknüpft, durch welche der Verein neue Mitglieder in solchen deutschen Städten gewann, wo er bisher nur schwach oder (wie z. B. in Thorn, Apolda u. s. w.) noch gar nicht vertreten war. Diesem erfreulichen Zuwachs an anderen Orten gegenüber blieb die Bewegung in Berlin etwas zurück, theils weil es hier stets einer, im Sommer unmöglichen lebhaften Anregung bedarf, theils weil greifbare Erfolge von Strafanträgen u. dgl. m. jetzt nicht aufzuweisen waren. Die Erfahrungen der letzten Zeit machten die größte Vorsicht bei Benutzung der Rechtsmittel zur gebieterischen Pflicht. Rur wo der „Kampf um's Recht" Ehrensache ist, dürfen wir cingreifen; dann aber müssen wir ohne Rücksicht aus Erfolg oder Mißerfolg vorgehen und können uns nicht entmuthigen lassen, wenn einmal eine Entscheidung derart ausfällt, daß die Gegner ein Triumphgeschrei erheben. Bei solchen! Sieggeschrei Uebermüthiger regt sich auch stets in der Brust edler Menschen die Sympathie mit den Wehrlosen, und mehr und mehr wird dadurch jene Erkenntniß verbreitet, welcher bereits der Staatsanwalt von Dusch in Mannheim am 5. Mai d. I. vor dem freisprechenden Urtheil des dortigen Schwurgerichts im „Judenmoral"-Prozeß mit den Worten Ausdruck gab: „Wenn dieser Artikel nicht strafbar ist, dann sind die Juden vogelfrei!" Am 30. Juli d. I. ging und folgendes Schreiben zu: „Mit Bezug auf die Strafanzeige vom 20. August und die Beschwerde vom 0. Oktober ps. übersende ich dein Verein Abschrift des Beschlusses vom 10. d. M., durch welchen der Angeschuldigte, Redakteur Adolf Branmann außer Verfolgung gesetzt ist, zur Kenntnißnahme. Der Erste Staatsanwalt. In der Strafsache gegen den Redakteur, früheren Pfarrer Adolf Branmann hier, wird der Angeschuldigte' wegen der Beschuldigung zu Berlin als verantwortlicher Redakteur der Nr. 103 und l04 der periodischen Druckschrift „Freideutschland" vom 1. und 2. August 1801 durch Aufnahme und Veröffentlichung des Leitaufsatzes „Die Beweise für das Bestehen jüdischer Blutmorde und menschlicher Vampyre" öffentlich die mit Korporationürechten innerhalb des Bundesgebiets bestehende jüdische Religionsgesellschaft beschimpft zu haben,