Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1895-08-01 · Heft 2 (August 1895) · p. 87

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 2 (August 1895)
Article
Umschau
Date
1895-08-01
Page
87 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2316602-2316604-2316606-2317350--00131-2317430
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Umschau. 87 Diese Verfügung Hai zunächst in den Kreisen der dadurch hart betroffenen jüdischen Lehrer und Lehrerinnen, welche trotz der für diesen Lebenszweck gebrachten erheblichen Opfer und theilweise langjähriger zufriedenstellender Leistungen sich aller Aussichten für die Zukunft beraubt sehen, die tiefste Bestürzung hervorgcrufen. Außerdem hat aber diese Verfügung auch in viel weiteren Kreisen den schmerzlichsten Eindruck erweckt, da dieselbe den durch die Bestimmung vom Jahre 1875 festgestellten paritätischen Charakter der von über 3000 jüdischen Schülern und Schülerinnen besuchten Berliner Gemeindeschulen bedroht und das kommunale Vokationsrecht beeinträchtigt. Eine aus diesem Grunde von den Stadtverordneten Virchow u. Gen. eingebrachte und in der Stadtverordneten-Versammlung vorn 20. Juni zur Berathung gelangte Interpellation wurde von Herrn Stadtschulrath Dr. Bertram wie folgt beantwortet: „Das Ereignis; in der Gemeindeschule rechtfertige die vom Provinzial-Schulkollegium gezogene Schlußfolgerung nicht. Der Magistrat wolle aber gegen die hierauf bezügliche Verfügung des Provinzialschulkollegiums aus dem Grunde eine Remonstration an eine höhere Instanz nicht erlassen, weil er sich zur Zeit wenig Erfolg davon verspricht. Er halte es für besser, die Kräfte auf die Frage der Anstellung jüdischer Lehrerinnen überhaupt zu konzentriren." — Unter allen Umständen wolle er an dem Grundsatz fefthalten, daß die Gemeindeschulen allen Konfessionen dienen und keiner unterthan seien. Es war zu erwarten, daß der Berliner Magistrat, welcher stets bestrebt war, Alles fern zu halten, was mit der verfassungs- und gesetzmäßigen Gleichberechtigung der verschiedenen Religionsbekenntnisse nicht vereinbar ist, eine solche Stellung einnehmen werde, welche dem religiösen Frieden in der Reichshauptstadt förderlich ist. Die städtischen Behörden Berlins haben schon früher bewiesen, daß sie nicht gesonnen sind, sich dem Terrorismus der Unduldsamen zu fügen, welche es auch nicht verwinden können, daß im Treppenhause des Rathhauses unter zahlreichen hervorragenden Berliner Bürgern Lasker, die Stadträthe Magnus und Albert Löwe, die Stadtverordneten Pr. Straßmann und Ludwig Löwe u. 21. m. (wie sich das „Volk" ausdrückt, „in jeder Kategorie ein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" aber mindestens der Gatte einer solchen Staatsbürgerin) bildlich verewigt werden. Es steht zu hoffen, daß auch die ftudirende Jugend der Terroristen überdrüssig wird, welche unter dem Deckmantel nationaler Gesinnung rückschrittliche Bestrebungen befördern und mit idealistischen Phrasen ein zielbewußtes Streberthum verbrämen. Die deutsche studirende Jugend, gleichviel, welchen Glaubens sie ist, kann das Wort des Sophokles nicht verleugnen: „Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da!" Daß in Berlin in dieser Beziehung eine Wendung 511111 Besseren nahe bevorstehl, lägt

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.