Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 2 (August 1895)
- Article
- Henriette Herz, Bettina v. Arnim, Charlotte Stieglitz
- Date
- 1895-08-01
- Page
- 73 (sequence 3)
- Language
- German
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Henriette Herz, Bettina v. Arnim, Lharlotte Stieglitz. 73 Nach seinem Tode knüpfte Bettina mit Veit wieder an, indem sie ihm die Werke ihres Gatten in Kommissionsverlag gab. Die in Folge dieser Beziehung geschriebenen Briefe Bettinens, die hübsche Beiträge zu ihrer Charakteristik enthalten, sind in der „N. Fr. Pr.", 7. Februar 1895, gedruckt. Nach deren Veröffentlichung fand ich im Veit'schen Nachlasse den zwischen Bettina und der Verlagshandlung geschlossenen Kontrakt vom 6. März 1839. In diesem Kontrakt war dem Buchhändler überlaffen, von dem Kontrakt zurückzutreten; Veit machte von dieser Bedingung Gebrauch (März 1841). Ueber diese ganze Angelegenheit spricht sich folgender Brief der Bettina aus: „Jcli bin beschämt, Herr Doktor Veit, durch meine ungenügende schriftliche Aeußerung das Mißverständniß veranlaßt zu haben, als werde in Bezug auf Arnims Werke irgend ein Anspruch gemacht, der nicht dem Kontrakt angemessen. Sie werden sich erinnern, daß beim Abschluß der Rechnung voriger Ostermesse, wegen vieler noch unbezahlt verbreiteter Exemplare, keine genaue Uebersicht des Unternehmens möglich gewesen, sollte dies so fort dauern, so würde das Geschäft bis zu völliger Beendigung unklar bleiben, und man würde dies unbequeme und bei einem mir anvertrauten Gute unvorsichtige Verfahren mir zur Last legen, besonders da der Kontrakt buchstäblich erheischt, daß keine andere Abrechnung stattsinden dürfe, als nur empfangene, verkaufte, zurückgegebene und vorräthige Exemplare nachzuweisen, aber keineswegs dürfen Exemplare zur Disposition gestellt bleiben; wie dies auch bei Kommissionsgeschäften selbst ohne Kontrakt allgemein üblich, daß nicht vorhandene Exemplare bezahlt werden. Sollte sich nun hierbei ergeben, daß die Auslagen nicht durch das Einkommen gedeckt würden, so ist die Bestimmung, welche ich Ihnen andeutete, die, daß mit dem Druck so lange inne gehalten werde bis ein Ueberschuß da ist. Daß es Ihnen unbehaglich sein müsse, in Geschästsberührungen zu stehen mit Jemand, dessen Persönlichkeit störend dazwischen getreten, sehe ich ein und lege es Ihnen nicht unwillig aus. Ich hatte schon früher davon gehört, daß Sie geneigt seien, das Unternehmen aufzugeben und bin daher nicht überrascht. Ich glaube, es rührt daher, weil ich ohne Umschweife Ihnen meine Ueberzeugung aussprach, wo Sie im Jrrthum waren oder Unrecht hatten, es