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Im deutschen Reich · 1895-07-01 · Heft 1 (Juli 1895) · p. 37

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 1 (Juli 1895)
Article
Berlin
Date
1895-07-01
Page
37 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 37 eines Kelches durch eine jüdische Familie, Schmähungen eines Christusbildes und dergleichen. Dies müsse christliche Zuschauer in gröbster Weise verletzen und unter Umständen zu Gegendemonstrationen anreizen, zum mindesten aber den Haß der Religionsparteien gegen einander und den confesfionellen Hader schüren. — Letzteres umsomehr, als sich die beiden in Betracht kommenden Theaterbühnen in den Händen des jüdischen Theater-Direktors Samst befinden und dem Theaterpersonal zahlreiche Mitglieder jüdisch en Glaubens angehören." — Es kann völlig dahingestellt bleiben, ob das Stück wirklich geeignet ist, eine aufreizende Wirkung auszuüben, was von der Verfasserin, Frau Louise Gutbier, sicher nicht beabsichtigt worden ist. Von allgemeinem Interesse ist nur, daß die Behörde vorzugsweise deshalb das Verbot begründet fand, weil sie Herrn Direktor Samst für einen Juden hielt. Die „Voss. Ztg." schrieb dazu: „Bemerkenswerth ist, daß hier ausdrücklich betont wird, ein jüdischer Theaterdirektor sei vor Gesetz und Gericht anders zu behandeln, als ein nichtjüdischer." Herr Direktor Samst beeilte sich, sofort mitzutheilen, daß er als Sohn evangelischer Eltern christlich getauft und erzogen sei und seit fünf Jahren nur einen jüdischen Darsteller an seiner Bühne beschäftigt, dem sich allerdings seit einigen Wochen ein zweiter Schauspieler jüdischen Glaubens zugesellt habe. In weiten Kreisen hat dies nicht überrascht. Man erinnert sich noch recht gut daran, welche Hoffnungen gerade von den Antisemiten auf die Gesinnungstüchtigkeit des erwähnten Theaterdirektors gesetzt wurden. Herr Samst hatte ihnen sogar Dienste geleistet, als sie den Versuch machten, eine Art antisemitische freie Bühne zu begründen. Der Autor des in der ersten und letzten Vorstellung dieser „Germanischen Volksbühnen" ausgeführten Stückes war Herr Wald, und den Herren Ahlwardt, Dr. Böckel und Wald war eine besondere Loge eingeräumt worden. Wenn der Freund dieses Triumvirats jetzt von den Behörden als „jüdischer Theaterdirektor" behandelt wird, ist es wirklich schwer, keine Satire zu schreiben. * Breslau, 25. Mai. Vor dem hiesigen Schöffengericht wurden wegen Beleidigung des Redakteurs und des Verlegers der Breslauer „Gerichts-Zeitung", Maximilian Schlesinger und Louis Cohn, der Buchhändler Adolf Dewald aus Berlin zu 300 Mark Geldstrafe, die Breslauer Buchhändler Seffelmann und Stauß zu 60 bezw. 50 Mark Geldstrafe verurtheilt. Dewald hatte eine Brochüre „Die Sittlichkeitsverbrechen eines Breslauer Zeitungsredakteurs", von Seneae, verlegt, die beiden Breslauer Buchhändler hatten die Brochüre verkauft. * Rogasen, 25. Mai. Die jüdische Bevölkerung der hiesigen Gegend pflegt das Deutschthum und bekundet es, nicht durch Redensarten, nicht

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