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Im deutschen Reich · 1895-07-01 · Heft 1 (Juli 1895) · p. 34

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 1 (Juli 1895)
Article
Umschau
Date
1895-07-01
Page
34 (sequence 8)
Language
German
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34 Jm deutschen Reich. Die Frage des offiziellen Religionsunterrichts gehört zu den schwierigsten Fragen, mit denen sich der Central-Verein bisher beschäftigt hat. Eine baldige Lösung dieser Frage ist, so sehr sie zu wünschen, leider nicht zu erwarten, weil sich dabei zwei grundverschiedene, von wohlerwogenen Gründen unterstützte Meinungen gegenüber stehen. Von der einen Seite wird daraus verwiesen, daß mit Rücksicht auf die staatsrechtliche Bedeutung der Frage eine Lösung in dem Sinne angestrebt werden müsse, in dem dieselbe in anderenStaaten bereits gelöstworden ist,daßnämlich der obligatorische Religionsunterricht nur die logische Konsequenz der ebenfalls einen gewissen Zwang bedeutenden allgemeinen Schulpflicht sei, daß wir Juden Grund haben, ein Stück Unabhängigkeit zu opfern, wenn dadurch die Gleichheit mit den übrigen Staatsbürgem vervollständigt werden kann. Dagegen wird aber nicht ohne Grund geltend gemacht, daß, im Gegensatz zu dem obligatorischen Religionsunterricht, der fakultative die Bürgschaft biete, daß zwischen Haus und Schule keine neue Schranke errichtet werde, daß ein Zwang hierbei schon deshalb bedenklich sei, weil sich nur sehr schwer für den obligatorischen Unterricht Normen finden ließen, welche die der freisinnigsten Richtung angehörigen Eltern jüdischer Schulkinder befriedigen könnten, ohne strenggläubige Eltern zu verletzen oder in ihrem Gewissen zu bedrängen. Für diesen Standpunkt spricht die Thatsache, daß auch jetzt schon nur sehr wenige jüdische Kinder ohne jeden Religionsunterricht aufwachsen, daß z. B. auf den königlichen höhern Lehranstalten zu Berlin ein fakultativer Religionsunterricht auf Kosten der jüdischen Gemeinde eingerichtet wird. Daß auf diesem Gebiete künftig noch Weiteres geleistet werden muß, ist trotzdem unzweifelhaft. So wichtig diese Frage ist, gehört dieselbe aber anscheinend doch noch zu denjenigen, welche nicht spruchreif sind. Bedeutsam für das Schulwesen erschien auch das dem Ecntral- Verein durw den Realschullehrer I. Seifensieder gemachte Anerbieten, eine Zusammenstellung derjenigen Schulbücher (bezw. der Namen der Herausgeber und Verleger) zu schaffen, die Lesestücke enthalten, durch welche christliche Schulkinder zur Verspottung ihrer jüdischen Mitschüler veranlaßt werden. Dabei ka.nn selbstverständlich keine Verballhornisirung alter Dichtungen angestrebt werden, weläie voil bedeutenden Verfassern herrühren, die, ohne böse Absicht,

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