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Sulamith · 1809-01-01 · 2 Bd. 5 H. (1809) · p. Seite 352

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Zweiter Jahrgang 1808-1809
Issue
2 Bd. 5 H. (1809)
Article
Frankfurt am Main [Nachricht]
Date
1809-01-01
Page
Seite 352 (sequence 7)
Language
German
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nung, daß man bei der Wahl dieser Person eben so sorgfältig, wie bei der des Pädagoge» seyn wird. Soweit hatte die ©djulfcction ihrer Pflicht gemäss, für ihren gnädigen Souverainen, für den Staat und für die Menschheit gearbeitet. Es blieb aber noch eine Schuldigkeit derselben zu leisten übrig, die sehr wesentlich mir Len übrigen Pflichte» verbünde» war.. Diese Schule mußte noch ->) durch bas geringe Schulgeld so gemeinnützig als mög. . lieh gemacht werden . .. . l>) mußte die arme Jugend unentgeltlichen Unterricht darin genießen, - - «) mußte für die Gesundheit der Zöglinge dieser Schule, i für eine Echulbibliothek, und für eine Sammlung physikalischer und mathematischer Instrumente, auch für ein phykalischcs, und chemisches Apparat gesorgt wer« . Lcn .u. s. w. . . Im Besitze mehrerer zum Unterrichte schon bestimmte» Gelder, und anderer, die dazu geeignet sind, werden solche zum Schulsond verwendet werden.; Durch bicOtt Fond kan» die Gemeinde das ersetzen, was das Schulgeld nicht aufbringt.. .. . Man kann daher. . . ,, . r,) im voraus soviel schon bestimmen» daß daß maximnm des Schulgeldes für Kinder von 4 bis 8 Jahren jahr-!ich nicht über fl..25 bis zo fl.. Las von 8 bis t» : Jahren fl. 40 bis 45.fl., das. von ir bis rg Jahrm .. 50 fl. -ettagch werbe.s-i

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