Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 2 Bd. 5 H. (1809)
- Article
- Westphalen [Nachricht]
- Date
- 1809-01-01
- Page
- Seite 311 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Z» ig. Doch tariz auch «in Syndikus, besten Abgangszeit iinirctc, für «adere drei Jahre wieder gewählt werden. Will er aber L-irL Fortsetzung seines Amtes nidjt übernehme»; so wird rin anderer gewählt. Hat ein gewesener Syndikus neun Iah« lang das Amt mehr bekleidet; so kann er gcncrhir: werden, cs wieder zu übernehmen. *9- Es ist «3 bloßes Ehrenamt ohne Ecldbckohnrmg. Die Belohnung muß im Dewußtscyn des guten Werkes liegen. Weil jedoch alle Syndiken Echrcibmaterialien und andere Kosten aoftoendcn müssen, um die Tücher gehörig zu halten; so wird jedem dafür, er mag nun einen Schreiber oder KeldeSßrrrrmlcr halten oder nicht, etwas Gewisses bestimmt werden, das er in Ausgabe bringen kann. Das Konststorönm wird diese Bestimmung so vornehmen, wie cs, seiner LleLerzeugnng nach, geschehen muß, wenn der größere oder geringere Aufwand verhaltnißmaßig, doch von einem scbr kleinen fürs Ganze bestimmten Betrage, vergütet iverd» soll. . " ' ' 20. , Jeder Söadikus wird sein vorzügliches Augenmerk dahin richten, daß zwischen seiner und andern Rcligions« partheicn keine Zwietracht entstehe, kein Acrgcrniß gegeben , sondern xwcs Elnverstandniß erhalten, und die Wahrheit allgemein mwrkannt werden möge: daß alle. Religionen, die ein ewiges Wesen verehren, im Grunde nur Schwestern, alle Mewchcn aber Kinder Eines Vaters sind. Z *