Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 2 Bd.3 H. (1809)
- Article
- Verbesserte Einrichtungen für die Israeliten im Großherzogthum Baden
- Date
- 1809-01-01
- Page
- Seite 171 (sequence 22)
- Language
- German
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17» XXXIX. Ernennung der Ortsrabbiner und Ortsaltesien. Die Ernennung der Ortsrabbincr und Ortsaltesien geschieht von dem jüdischenLandvorsiand der Provinz, jedoch Ersierc nur aus Personen, die vom Oberrath zu Rabbinern hinlänglich befähigt erklärt sind, und geht an den einschlagcndcn Beamten, welcher die Einführung ins Amt zu besorgen hak. .XL.. Eeschafte des gesammten Oberraths. Die Geschäfte des gesammten Oberraths bcsiehen außer dem , was wegen der Ernennungen ihm zu» gewiesen ist: 1) in dem Vorschlag zur ersten Einthcilung der Cynagogenspreugcl, und deren etwa jeweils nothig werdenden Acndcrnng; 2) in der Fixirung des Schuldensiands der einzelnen Iudengemcinden, und ihres Tilgungsplans; z) in der Fesifttzuug des kirchlichen Umlagfnßcs, und der jährlichen Umlagssummcn; 4) in Ausmittlung der Anordnungen, welche nothig sind, um dem Religionsunterricht seine oben vcrordncte Etiftung und Wirksamkeit , zu geben; 5) in Bcurthcilung des Prüfungscrfunds derer, die bei ihnen Rcligionslehrer werden wollen, nach naher auszu» mittelnden Vorschriften; 6) in Entwertung und Verbesserung des Etudienplans für ihre künftigen Religionslehrcr;