Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 2 Bd. 2 H. (1809)
- Article
- Westphalen [Nachricht]
- Date
- 1809-01-01
- Page
- Seite 120 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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120 Ferner heißt es: „Indem nun dieses Kollegium auch mit darauf zu sehen bat, daß jeder Israelit im Königreiche dem Königlichen Dekret zufolge, einen Familien - Namen wähle, so beauftragen wir die Herren Vorsteher, nicht nur diejenigen, welche solches bisher unterlassen haben, daran, bei Bekanntmachung dieses Erlasses, zu erinnern, sondern auch die Saumseligen, welche, nach, vierzehn Tagen von Zeit der Bekanntmachung, sich dennoch keinen Familien-Namen gewählt hatten, uns ungesäumt anzuzeigen." u. s. w. Da Ce. Majestät der König dem Herrn Ctaatsrath Frcihcrnr von Wolfradt, das Ministerium des Innern zu übertragen geruhten: so sieht von nun an das Köuigl. Konsistorium der Israeliten unter dessen Leitung. Am zten Januar begaben sich daher die sammtliehen Mitglieder des Israelitischen Cousistoriums zu gedachtem Minister, um ihre herzlichen Glückwünsche abzusiatten. Ce. Excellen; bezeigten diesem Kollegium die innigste Tbeilnahme, und versicherten, ihm jederzeit in seinen Unternehmungen bchuistlch zu ^rm, „um dadurch zugleich den Wünschen des menscheuftcundlichen Monarchen zu entsprechen, welcher das Gute aus allen Kräften will und befördert." Auch der berühmte Staatsrath von Müller äußert gegen die sammtlichen Mitglieder des Cousisioriums dir humansten Gesinnungen, mrd schloß in seiner Anrede an dieselben mit dem Wunsche: „Der Gott ihrer Vater rrrege ihr Unternehmen segnen!" u. s. w.