Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 5 H. (1808)
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 308 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2304627-2304649-2304650-10856915-2315430--01600-2315838- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Man müßte sich vorerst mit den Schicksalen derselben in den einzelnen Provinzen und Distrikten Deutschlands genau bekannt machen, und ihre verschiedenen Verfassungen in den größeren und kleineren Staaten kennen lernen. Ein schwieriges Studium! denn nur seit etwa einem Jahrhundert haben wir sogenannte Iudcnstatigkcitsordnnngen. Was frühcrhin in den Reichspolizeiordnuugen und in den Rcichsabschieden über die bürgerlichen Rechte und Pflichten der Juden vorkemmt? ist zu allgenrein, und leidet in den einzelnen Staaten Deutschlands viele Modifikationen, .hier wurden sie bald geduldet, bald vertrieben; bald geschützt und bald verfolgt; einmal menschlich behandelt und dann wieder mit himmelschreiender Ungerechtigkeit gedrückt — je nachdem Eigennutz, Habsucht, Religionswmh und andere gchaßige Leidenschaften das Volk und ihre Regenten gegen diese unglückliche Nation leiteten. Eine der Hauptquellen dabei sind die Chroniken aus versck'edenen Zeiten und Landern, die aber wieder mit großer Besonnenheit und Vorsicht benutzt werden, müssen. Von welchc" Rücksichten und Grundsätzen ließen sich nicht oft die Chronlkcnschreiber (größtentheils Mönche) bei Aufzeichnung jüdischer Geschichten leiten? Der Vers, würde seinen entworfenen Plan gern ausgeführt und diese Lücke in unserer Literatur ausgefüllt haben, wenn ihn nicht eine plötzliche Ortsvcrändenmg und ein unvorhergesehener Wechsel seines Schicksals daran verhindert hatte. Eine reiche öffentliche Bibliothek und mehrere ansehnliche Privatbibliochcken, die besonders reich an Chroniken nnd größeren historischen Werken waren, und