Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 2 H. (1808)
- Article
- Über Massora und Massoreten
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 78 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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7% eine gesetzliche Form, eine Lebendigkeit erhalten, die auch in der Zukunft noch, wenn Zeit und Umstande ihrer Verfassung eine andere Gestalt geben werden, an jene hier in der Wüste, dieser Schule der Prüfung und des Unglücks, erworbenen geistigen Begriffe erinnern, die großen Ereig. Nisse ihrer Volksbildung in ihre Gedanken zurückführcn, und stets den ganzen Zusammenhang ihrer Verhältnis mit dem Urheber aller Dinge gleichsam auf einmal vor ihren Augen darsicllcn sollte. Heilige Gesetz« und Verordnungen wurden als Mittel zu diesen hohen Zwecken gewählt. Ruhe - und Festtage wurden angesetzt, deren Feierlichkeiten das Eemüch erwecken, den Geist beleben sollten. Alles mußte beitragen, dem ganzen Menschen, so wie er ist, in Zeit und Ort in allen Verhältnissen und Lagen das heilige Gepräge eineswahren Bekenners der Gottheit aufzudrücken. Daher die Denk- Zeichen an Körper, Kleidung und Wohnung; daher die Absonderung von gewissen Speisen, die einmal als unrein und dem Gottgeweiheten unanständig angenommen wurden: lanter Erinnerungen an einen ewigen Gesetzgeber» dem sie strengen, unbedingten Gehorsam und unverbrüchliche Treue unv Anhänglichkeit schuldig sind. Um sic aber zugleich von dem damals allgemein herrschenden Aberglauben und Götzendienst, der nur zu niedrigen Lastern und den schändlichsten Werken verleitet, so viel als möglich zu entfernen, ohne jedoch ihren einmal gewöhnten guten Sinn für Opfer und äußerlichen Gottesdienst geradezu entgegen zu wirken, wurde ihnen zwar alles, waS nur auf den abergläubigen Götzendienst Bezug hatte, als Bildsäulm, Haine u. dgl. aufs strengst« untersagt; dafür erhieltm sie aber