Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 1 H. (1808)
- Article
- Neue Bemerkungen über die Juden, insbesondere über die Amsterdamer und Frankfurter Juden
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 67 (sequence 13)
- Language
- German
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67 Man weiß, daß die Beerdigung der Tobten uuter den jZuden innerhalb vier und zwanzig, und oft jwolf Stuünach dem Absicrbcn so schleunig als möglich geschieht; Diesen gräßlichen Mißbrauch, den jede weise Polizei zu zer« Hören suchen sollte, verwies die neue Gemeinde aus ihrer Mit», indem sie das Begraben der Tobten vor acht und ^vierzig Stunden durchaus verbot, es müßte denn seyn,?haß triftige Gründe der Äerztc, die zu einer genauen Un« rSrsuchung verpflichtet sind, nach wahrgenommencn Zeichen ^äncs gewissen Todes die schnelle Beerdigung nochwendig Wache«. - - 7 Ein unlängst empfangener Brief zeigt mir noch einen Ländern Mißbrauch an. Die israelitischen Weiber müssen ^ßch, ihren Gesetzen nach, einer periodischen Reinigung in seinem fließenden Bade unterwerfen. Die spekulativen pParnaßim machten dieses Bad zu einem Quelle des Ge« winnstcs; denn sie verboten unter Strafe einer ungeheuren dSclvbuße sich in einem andern als dem der Gemeinde ge» - hörigen Bade zu reinigen. Ja, es waren sogar die Ehe- .chänncr gcnöthiget, einen Eid abzulegen, daß ihre Weiber "sur diese von ihnen bestimmten Bäder, mit Ausschluß je- ^hcs andern, besucht haben. Nun muß man aber wissen, haß in einer Stadt» deren jüdische Bevölkerung sich auf 40,000 Seelen belief, nur zwei solche Bäder angebracht toaren» was ist also natürlicher, daß das «amliche Was- ' fcr, welches sowohl zur Reinigung gesunder, als auch don mancherlei Krankheiten befallener Personen dienet, für öir Gesundheit der Erster» höchst nachtheilig seyn mußte? Mit Recht konnte man also, wie jener Grieche bei einem