Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 1 H. (1808)
- Article
- Neue Bemerkungen über die Juden, insbesondere über die Amsterdamer und Frankfurter Juden
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 66 (sequence 12)
- Language
- German
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66 der bewaffneten Bürgerschaft sie kein Bedenken getrazn, haben würden, sie alte nicdcrzumetzeln. Wird man es wohl für glaublich halten » daß dir Aeltcstcn die Freiheit besaßen, 23, sage drei und zwanzi; zerstörende und ungcrcchre Prozesse gegen drei und Zwange Mitglieder der neuen Gemeinde anhängig zu machen, uni einen jeden derselben zu einer Geldbuße von tausend Gulden kraft jener oben angeführten, jetzt aber aufgehobenen, Verordnung zu zwingen? Und doch verhalt es sich so. Du Angeklagten, eines günstigen Ausgangs ihrer Cache gewiß, erwarteten die Entscheidung mit Ungeduld. Cie bestanden also auf dm augenblicklichen Ausspruch der Richter mit Beständigkeit; als zu ihrem größten Leidwesen und gegen alle Billigkeit die Acltcstcn eine Frist, die sich nachher in die Länge zog, erhielten; sie aber, die gerechten Angeklagten, die beträchtlichen Prozeßkosten zu bezahlen verurthcilt wurden. 3m Laufe des ganzen Prozess s erblickt man zwar die Göttin der Gerechtigkeit mit verbundenen Augen, aber leider! vermißt man mit den Augen zugleich auch die Waag: der Gerechtigkeit. Es fand sogar rin Dccret statt, das der ncum Gemeinde unter unbedeu» tcnden und nichts sagenden Bedingungen befahl, sich mit den Andern wieder zu vereinigen, und nur ihrer ausdaurcndcn Beharrlichkeit hat eS diese Gemeinde zu danken, daß sie sich in der Folge der gesunden Vernunft weit angrmef« |«ur organisirrn konnte. So hat sie aus ihren GeketformeKr alle diejenigen entfernt, welche anstößige Verwünschungen gegm andere Rrligionsanhangrr als die ihrige enthielten.