Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 1 H. (1808)
- Article
- Nachrichten, die Israeliten im Königreich Westphalen betreffend
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 13 (sequence 13)
- Language
- German
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tolcrirtr Staatseinwohner, sondern als wirkliche Staatsbürger angesehen werden müssen; daß cs die Pflicht der verwaltenden Behörde ist, alles zu entfernen, was zu dem ehemaligen Unterschied zwischen jüdische» und christlichen Staatsbürgern noch bemerkbar macht, indem es das Bestreben treuer Unterlhancn seyn muß, zur Erreichung der menschenfreundlichen Absicht Unftrs gütigen Monarchen alles Mögliche bctzutragen; beschließt wie folgt: . Art. i. Oer Ausdruck Schutzjuden soll künftig hinwcgfallen, und niemand sich dieses Ausdrucks m Schriften oder Vorträgen an die Prafectur weiter bedienen. Die Juden sollen eben sowohl Bürger und Einwohner, als die Christen, genannt werden. Art. 2. Diejenigen, welche sich in ihren öffentlichen Vorträgen des Ausdrucks: Schutzjuden, dennoch bedienen, werden ihre Schrift, um den unrichtigen Ausdruck zu verbessern, zurück erhalten, und nach Befinden, besonders im Wiederholungsfälle, gestraft werden. Art. z. Den Herren Maircn des Departements wird hie Vollziehung und Bekanntmachung dieses Beschlusses hiermit aufgctragen. Gegeben Cassel am 2ten Juni z zog. In Abwesenheit des Staatsraths, Präfecten des Fulda- Departements Der General - Sekretär der Präfectur, «ntertkichaet: Savagn-r. '* * »!