Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 1 H. (1808)
- Article
- Nachrichten, die Israeliten im Königreich Westphalen betreffend
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
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Gebühren dafür fammtlich dem angeführten königlichen Decrete gemäß, an das Polizei * Bureau des Präfccten abliefern. Art. z. Es soll ihm eine Ausfertigung dieses Be«, schlusses zugcschickt werden, womit er sich zu dem Herrn Maire der Stadt Cassel zu begeben hat, um von bcmsclbm in die Bürger-Rolle eingetragen zu werden. Cassel den 22. Marz r 8oZ. Der Prafeet des Fulda - Departements Unterzeichnet: Graf von Hardenberg. Auf Befehl des Prafecten der General - Sekretär der Prafcctur . Savagner. * * * Damit sich aber Niemand des Ausbruchs: Schutz« jude (oder, wie dieß, in dem Falle, wenn jemand dem Juden seine Gunst bezeigen wollte, zuweilen bei Aufschriften Statt fand: vornehmer Schutz - und Handclsjude) ferner rrchr bedienen möge, ist in Cassel folgende Gene« ralssrafecturvcrordnung erschimca. «- •* ■ * Der Staatsrath, PrLfeet des Fulda« Departements erwägend, daß in Gefolge dcS konigl. DecretS vom s/ken Januar d. I. die Bekenner der jüdischen Religion eben diejenigen Rechte genießen sollen, deren andere Staatsbürger sich erfreuen, die Juden also nicht bloß alS