Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 1 H. (1808)
- Article
- Nachrichten, die Israeliten im Königreich Westphalen betreffend
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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4 Moral in Widerspruch stehe, welche die Richtschnur aüer Menschen seyn, und aus ihnen nur eine einzige politische Gesellschaft bilden muß; daß die Juden nicht ferner eine getrennte Gesellschaft im Staate ausmachen dürfen, sondern, nach dem Beispiele aller Unserer andern Unrcrthanm, sich in die Nation, deren Glieder sie sind, verschmelzen müssen; daß'indeß aus dieser Vermischung nicht der Mißbrauch erwachsen darf, Laß ein jeder derselben von den Kosten des Sorrcsdicnsies oder von den Schulden, die ihre Gemeinheiten entweder zu deren Dcsireiwng oder zur Abtragung der ihnen ehemals auferlcgten Lasten ausgenommen haben, sich befreit erachte; auf den Bericht Unseres Ministers der Justiz und de§ Jnnem; . nach Anhörung Unseres Etaatsrathes; verordnet und verordnen: Art. i. Es soll in Unserer Stadt Cassel eia Const« storium für die jüdische Religion errichtet werden. Dieses Conststorium soll bestehen aus einem Präsidenten, der ohne Unterschied aus den Rabbinern oder den andern Juden gewählt wird, drey Rabbinern, zwei jüdischen. Gelehrten und einem Secretaire, und sollen die Mitglieder desselben Unserem Minister der Justiz und des Jnnem vorgeschlagen und von Uns bestätigt werden. Art. 2. Die Erneumrug der neum Mitglieder an die Stelle der verstorbenen oder abgezangmm geschiehrt