Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 2. Bd 6 H. (1807)
- Article
- Die Lage der Juden alter und neuerer Zeiten
- Date
- 1807-01-01
- Page
- Seite 384 (sequence 32)
- Language
- German
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.יי-י׳יי—י— 384 Krankenanstalten j so wie die der milden Stiftungen, inwelchen alte" Leute dm Rest ihres Lebens ruhig zubringen konnten, und endlich die Errichtung guter Jndustrieschulen. ׳In Ansehung der ftühen Beerdigung müßt ihr euch nach den Landesverordmingcn richten. Ich beziehe mich in diesem Punkte bloß auf die vortreffliche Schrift des vctewigten Hofraths und Professors Markus Herz und chitte euch in Erwägung zu ziehen, daß einst, dem Talmud zufolge,. die Beerdigung eines Juden mehrere Tage aufgcschoben wurde, wenn die Kinder des Verstorbenen aus Edrfurchr gegen denselben nach damaliger Sitte Begräbnißgäsie viele Meilen weit herbeizuholcn Vorgaben. War dieses nun bloß wegen des Gepränges gestattet, um wie viel mehr sollte cs nicht einem Kinde oder nahen Anverwandten vergönnt werden, welche^sich die Möglichkeit eines Scheintodes denken! Ist es hier nicht vielmehr Pflicht? Was die sogenannten Trauertagc betrifft; so könnte dann auch manches leicht gemildert werden *). _ Ein großer Theil der vorhergehenden Vorschläge ist freilich nur in denjenigen Ländern anwendbar, wo man -den Juden die Bürgerrechte gegeben, indessen dürfte auch so manches in andern Ländern anzmvendcn seyn. Besonders nachahmungswürdig sind auch die griff - und kraftvollen Verordnungen in den österreichisch«kaiserlichen Erblanden, auf welche ich hier zugleich aufmerksam machen will. Da übrigens der eigentliche Zweck dieses Aufsatzes vorzüglich darin bestehet, die Juden zum Guten aufzumuntern, so ver- . *) De! Trauerfallen bleibt ja das Resultat desjenigen, welcher eine Erleichterung bestimmt, völlig gültig. הלכה כדברי המקיל ." t. . ־