Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 2. Bd 4 H. (1807)
- Article
- Über den Hang das Gesetz zu übertreten, oder über den Reiz gegen Verbote zu handeln
- Date
- 1807-01-01
- Page
- Seite 258 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2304627-2304646-2304648-10856500-2314798--00972-2315156- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
258 B* VI. Lieber den Hang das Gesetz zu übertreten, oder über den Reiz gegen Verbote zu handeln. Eltern und Erzieher kommen in der Klage, daß Kindcv so gern gerade das thün, was ihnen verboten ist, überein, und gestehen gemeinschaftlich, daß der jugendlichen Seele, unter allen Verhältnissen, bei den vortrefflichsten Anlagen, selbst bei dem kindlichen Bestreben gut za werden und den Lehren ihrer Eltern und Vorgesetzten Folge zu leisten, dennoch überhaupt, im Allgemeinen, ohne Ausnahme der Hang das Gesetz z» übertreten, eigen sey. Wenn dieses wahr ist — und daß es wahr sey, leidet wohl, der täglichen Erfahrung zufolge, keinen Zweifel — so kann die Rücksicht, die man überhaupt bei dem Erziehungsgeschast auf jede mehr und minder wichtige Aeußerung der Kindesseele zu nehmen verpflichtet ist, was diesen allgemeinen Hang betrifft, nichts weniger als unbedeutend seyn; ja re scheint die größte und allscitigste zu verdienen, weil von der Entwicklung und Richtung desselben die ganze moralische Bildung abhangt. Eine genaue Bekanntschaft mit dieser Seclenerscheittung scheint um so nothwendiger, je öfter fie Mißdeutungen unerfahrner Eltem ausgesetzt ist, und jemehr eine unrichtige einseitig« Ansicht desselben zu einer fehlerhaften Behandlung des Kindes in dieser Hin- Kcht,zu thörichten, abergläubischen Meinungen in Rück-