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Sulamith · 1807-01-01 · 2. Bd 4 H. (1807) · p. Seite 231

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Journal
Sulamith
Volume
Erster Jahrgang 1806-1807
Issue
2. Bd 4 H. (1807)
Article
[Rezension]
Date
1807-01-01
Page
Seite 231 (sequence 3)
Language
German
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besser als Opfer scy; dann jene merkwürdige, aber leider! ton vielen, und vorzüglich von jenen, welche Religiosität affcktircn, und durch Ausübung des Unwesentlichen in der' Religion dcS Wesentlichen übcrhobcn zu scyn wahnen, allzu» wenig beherzigte Worte des ProphetenJsaias Kap. 58. V. 5. über das wahre rmd falsche Fasten, mit Nachdruck, Wärme und Selbstgefühl ans Herz. Er macht die Anwendung auf die gegenwärtigen Zeitumstande, wo cs den Armen auf tharige Hülfe ihrer bcgütctern Brüder so nothwcndig ankommk und so viel gelegen ist, und sucht seine Zuhörer zum Wohlthun überhaupt aufznmuntern. Er beweist durch Erklärung seines Textes, daß dem Befehle Gottes gemäß cs Pflicht eines jeden Menschen scy , aller Mittel, welche die Reiche der Natur ihm darbictcn» zur Erhaltung und Verlängerung seines Lebens sich zu bedienen, da bei einer muthwilligen Vcrnachlaßigung es ihm als ein wirklich begangener Selbstmord angcrechnct werdenwürde» und nimmt von diesem Beweise Veranlassung, seine Zuhörer zur Vacrination ihrer Kinder aufzumunttrn. Er macht dieselben mit der Impfung mit Menschenblattcrn bekannt; gehet von da zu den Kllhpockeu über» zeigt mit vieler Beredsamkeit jene beträchtlichen Vorzüge, welche die Impfung mit Kuhpockcn vor jener mit Mcnschenblattern voraus hat} und beweist ihnen» daß, da bei der Impfung mit Mmschenblattcrn noch immer zwey von hundert sterben, dirsd Impfungsart nach den Gesetzen des Talmuds nicht znläßig, die Impfung mit Kuhpocken hingegen» bei der in keinem Falle etwas zu verlieren, wohl aber alles zu gewinnen ist, nach eben diesen Gesetzen nicht nur erlaubh ' sondern eine unerläßliche Pflicht sowohl aller Eltern, ihre : Äin» ■

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