Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 2. Bd 4 H. (1807)
- Article
- Das Mosaische Verbot des Zinsennehmens
- Date
- 1807-01-01
- Page
- Seite 228 (sequence 3)
- Language
- German
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noch Aufgeld (Zins, Tarbiüi) Mehrgeld) nehmen} wenn du Gott fürchtest lassst-du deinen Bruder neben dir leben. Dein Silber darfst Lu nicht mit Rabbat, und deine Viktualicn nicht mit Mehrgeld, weggcbcn. Endlich {Deut. 20,21.) du sollst nicht vom Bruder rabbatircn, cincn Rabbat ein Silber oder Viktnalicn; vom Fremden (iS'ochri, dem ex lex) kan ttst du rabbatircn, vom Bruder darfst du nicht rabbatircn:c. __ Hieraus folgt deutlich, daß Moses durchaus alle Geschäfte gegen Zins oder Diskonto verbot und keinen Unter-, 'schied machte, ob das Geld zur Ausgabe oder zu Geschäften gebraucht ward. Nur gegen den Fremden erlaubte er das Diskonto, aber auch nicht einmal dm Zins, und am wenigsten konnte ihm eingefallen scyn, daß man die bloße Erlaubniß ft mit einem Gebot verwechseln konnte, weil er alsdann in dem Finch, wo es heißt: (Deuter. XXVlU. 34.) du wirst toll seyn, hatte befurchten müssen, daß mm aus ähnlichen Sprachgründcn verstehen würde: du sollst toll scyn! *) *) In einem der nächsten Hefte wird der im 6ten Hefte unvollendete hebräische Aufsatz: Ueber Nächstenliebe u. s. to. von R. Mos. Abr. Frankel erfolgen, i» welchem der Vers, die biblischen Ausdrücker. 6er, dlocliri sowohl als da» Mosaische Verbot des Zinsennehmens nachdem Talmud und dem Mainion i des erklärt, welche Erklärung mit^ gegenwärtiger Auseinandersetzung des Herrn iazarüS Ben- . david vMz übereinstimmt.. , ,i .