Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 2. Bd 3 H. (1807)
- Article
- Der Monat Tischri
- Date
- 1807-01-01
- Page
- Seite 205 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2304627-2304646-2304648-10856499-2314791--00908-2315103- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
LI5 «Ä<in> sondern auch Vater ist er, und verzeihet gcm dem reuigen, dem zerknirschten Herzen. Aber furchtbar ist des Richters Ausspruch dem verstockten Sünder; und schwer und unwiederrufiich ist seine Strafe, hat er sich auch in den Fristtagen * *), in den io Tagen der Buße, nicht bekehrt. Der fromme Sohn Israels hat sich vor dem neuen Jahre vorbereitet und zur Buße fähig gemacht. Frühe, che noch die Sonne den Horizont röthcte, war er schon eifrig im andächtigen Gebete, und von Speise und Trank sich enthaltend,, hat er sich bloß mit frommen Gedanken beschäftigt. ,, Am Tage des Gerichts erschcintJung und Alt in dem Hause der Andacht. Weiß ist die Farbe der Unschuld, und in Talarc» gehüllt, weiß, wie der glanzende Schnee, siehct alles gebeugt und zu dem gütigen Vater flehend. De« Unwissenden mahnet der Schall des Horns **) zur Annachahmend die furchtbare Posarme des strengen Gerichts. Und nach vollendetem Gebete ertönt aus aller Mund der gegenseitige Wunsch der Erhörung des Gebets. Freund und Feind , alles chat nur Ein Interesse, jeglicher Groll ist gewichen aus dem feindlichen Herzen; und die Hände sich bietend wünscht jeder, daß ihm sein Feind verzeihe, auf daß ihm auch seiner Sünden Verzeihung werde. Der- *) Von dem ersten Tage des Monats Tisri bis zum Verföhnungsrage (Jom - Kipur ) sind 1 o Tage; diese sind dem Sünder als die letzten Fristlage zu keiner Bekehrung und zur Buße gelassen, und erst dann wirddas Verdammmigsurtheil über ihn ausgesprochen, .wen« diese Zeit unbenutzt gelassen ist. — *3 <״- Buch Mos. XXlil. 84; 4. Buch TAX *, Mer? jdklssohnS Ueberseyunr.