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Sulamith · 1806-01-01 · 1. Bd 5 H. (11.1806) · p. Seite 391

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Journal
Sulamith
Volume
Erster Jahrgang 1806-1807
Issue
1. Bd 5 H. (11.1806)
Article
Berichtigung eines schädlichen Mißverstandes
Date
1806-01-01
Page
Seite 391 (sequence 6)
Language
German
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3 91 Man sicht also klar und deutlich, daß Moses den Israeliten das Zinsennchinen, cs scy von einem Israeliten oder Nichtisracliten, schlechterdings verboten und es allen» falls nur von dein in Palästina handeltreibenden Fremden gestattet Habe. ״Kann man dieses Gesetz deutlicher und mit mehr Nach« druck geben, als Moses es gegeben hat? Muß nicht je« der nunnichr von selbst einschcn, daß, wenn Moses in seinem 5. D. XXII. 20. den Israeliten erlaubt, von dem Fremden Zinsen zu nehmen, er unter dem Fremden keinen andern verstanden hat, als nur den, welchen er namentlich anführt, nur den Isocliri, nur den ausländischen Kauf - und Handelsmann, nicht aber jeden Nichtisraclitcn, der sich als Ger oder Toschab in dem israelitischen Lande befinden wird?״ Ich glaub« nun im Kurzen die nothige Erörterung mitgctheilt zu haben, und schließe bloß mit dem innigen Wunsche, daß die Wahrheit dieser Berichtigung von Dielen beherzigt werden möchte. Dav. Frankel. Etymologische Erklärung der Wörter: גר, תושב,.נכרי (Ger, Toschab, Noch«» ״Die hebräische Sprache hat drey verschiedene Ausdrücke, einen in dem ehemaligen südischm Staate befinvli-- chen Fremden oder Nichtjuden zu bezeichnen, nämlich: גר, תושב, נכרי deren Unterschied sehr bedeutend

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