Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang zweiter Band sechstes Heft
- Article
- [Nachricht]
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 393 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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393 zuläßt, nach einem Eommando jeden Sabbath Gottesdienst halten.". „Dasselbe ist auch der Fall/" heißt es weiter, „auf der Flotte des schwarzen Meeres, wo sie ebenfalls, wenn es angeht, ihren besonder» Gottesdienst halten. Der Eorrespondent wird es vielleicht ganz unglaublich finden, daß in Kronstadt den. jüdischen. Matrosen aus Kosten des Kaisers ein-recht hübscher Betsaal eingerichtet wurde und sie mit ihren Frauen und Kindern daselbst ihre Feste feiern, und doch ist Dem also.") Nach einem Berichte der Berliner städtischen Schul-Deputation befanden sich in Berlin im Jahre. 1840 neun jüdische Erziehungs-Anstalten. Der Bericht dieser Deputation über das dortige städtische Schulwesen überhaupt, schließt mit einer Übersicht der jüdischen Schul- und Erzichungs-Anstälten in Berlin, „die durch ein Mitglied jüdischen Glaubens *) bei der Schul-Deputation vertreten werden." Es sind deren 10, mit 382 Kindern. 1839 war die Zahl der jüdischen Einwohner 6023 (diese Zahl ist aber jetzt größer) und der schulpflichtigen jüdischen Kinder 964; davon besuchten christliche Schulen 454, jüdische Schulen 382 und 128erhielten Privat-Unterricht. Der provisorische Landesrabbiner Herr Hoffmann in Meiningen hat dem Herzoglichen Konsistorium zu. Hildburghausen-gutachtlich erklärt, daß es, den jüdischen religiösen Gesetzen gemäß, den israelitischen Schulkindern erlaubt sei, an ihren Sabbath- und mosaischen Festtagen in den christlichen Landesschulen zu schreiben, auf welches Gutachten gestützt, das gedachte Konsistorium eine Verordnung für die dortige israelitische Schuljugend erlassen, die, durch fast alle Zeitungen verbreitet, vieles Aufsehen erregte.^*) Hierauf erfolgten nun in den Frankfurter Zeitungen an Herrn rc. Hoffmann gerichtete Aufforderungen, seine Erlaubnißgründe deshalb anzugeben. Auch wir waren neugierig diese Gründe kennen zu lernen, und glaubten, daß Herr rc. Hoffmann wenigstens bei der Sache selbst bleiben, etwa wegen des Schreibens eine Stelle aus der Schrift: w (und deren Gründe in Beziehung auf die Jetzt von'Herrn Banquier Muhr. Man vergleiche die preußische Verordnung für die Rheinprovinzen im 9ten Hefte des 8ten Jahrgangs der Sulamith, S. 205. 9*