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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band fünftes Heft · p. Seite 300

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Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band fünftes Heft
Article
Amtliche Anrede des Herrn Bürgermeisters zu Würzburg, bei Gelegenheit der neulichen Rabbinerwahl daselbst
Date
1834-01-01
Page
Seite 300 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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300 Willen Sr. König!. Majestät, so wie über die Wichtigkeit der heutigen Wahlhandlung einige Worte an die gcgcnwärtige Versammlung zu richten: Der Rabbiner ist, wenn ich mich so Ausdrücken darf, der geistliche Vater seiner Gemeinde. Er ist Lehrer des Volkes und als solcher verkündet er das Wort des Herrn, das heilige Gesetz in der Synagoge. Aus seinem Munde vernimmt die Zugend die Verheißungen, die Gott Israel gegeben hat, durch ihn soll sie in dem Glauben befestigt, für alles Wahre, Gute und Schöne begeistert werden. Den Unwissenden also soll er belehren , den Irrenden auf den rechten Weg führen, den Schwachen erheben, den Gerechten bestärken, den Traurigen trösten, den Lasterhaften warnen und bestrafen, dem Sterbenden bcispringen, den Verblichenen zu seiner Ruhestätte begleiten und seine Asche segnen. Welch ein erhabener und umfassender Wirkungskreis, welch edle Bestimmung! Und nun frage ich, kann man einem geistlichen Amte würdig vorstehen, ohne selbst ein Mann des Geistes zu sein? Kann ich Andern Kenntnisse beibringcn, wenn ich selbst nur . wenig. Kenntnisse besitze? Wird der Rabbiner die Aufmerksamkcit seiner Zuhörer, z. B. der gebildeten Handelsprinzipale, in der Synagoge fesseln können, wenn diese sich bewußt fühlen, daß sie ihm geistig weit überlegen sind? Zn welcher mißlichen und ungeeigneten Stellung würde ein Rabbiner, welcher wissenschaftliche Bildung entbehrte, sich in einer Pwoinzialhauptstadt befinden, die der Sitz'einer Uni- ' versität ist, wo demnach die sich ausbildenden Rabbinats- Kandidaten, die israelitische Schullchrlinge des Seminars, die israelitischen Kandidaten der Medizin rc. seinen Vorträgen beiwohnen? Zeder muß Rechenschaft geben können von seinem Glauben; und der Rabbiner insbesondere soll im Stande sein, die Sätze seines religiösen Bekenntnisses gegen Einwürfe zu vertheidigcn, Dunkeles aufzuhellcn, Außcrwesentliches vom Wesentlichen zu scheiden , und seine Lehre cindringend, faßlich und allseitig begründend darzustcllcn. Es ist

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