Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang zweiter Band fünftes Heft
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 298 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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298 wenn man in Preußen, dessen Gesetzgebung freilich, gegen jenen Zustand der tiefsten Rohheit gehalten, eine wesentlich fortgeschrittene ist, doch Christ sein muß, um — mit sehr wenigen Ausnahmen — einem intellectuellen Berufe obzuliegen: so liegt in solchen Einrichtungen, wo die Religion als ein Äußerliches an ihr fernstehende, gleichgültige Dinge geknüpft wird, wo sie, die der höchste Zweck sein sollte, zum Mittel für ihr fremde Zwecke gemißbraucht wird, eine Herabwürdigung, eine Befleckung der Religion, gegen die sich jedes wahrhaft fromme Gemüth erheben sollte. — Diese Wahrheiten sind schon oft, unendlich oft wiederholt worden; sie sind langst zu Gemeinplätzen geworden; aber sie haben doch leider in dem Gebiete des gemeinen Lebens noch wenig Platz gewonnen. Und so möge man es entschuldigen, wenn ich hier schließlich nochmals auf dieselben zurückgekommen bin!" Ms Nachtrag zu den im 10. Hefte dieses 8ten Jahrganges der Sulamith, Seite 217, angezeigten, den Hamburger Lempelstreit betreffenden Schriften, bemerken wir hier noch folgende uns kürzlich von deren Herrn Herausgeber ״freundschaftlich" zugesandte Schrift: Theologische Gutachten über das Gebetbuch nach, dem Gebrauche des Neuen Israelitischen Tempelvereins in Hamburg. Mit einer Einleitung. (Hamburg, 1842, bei B. S. Berendsohn.) Das aus der gewandten Feder des würdigen Herausgebcrs Herrn Dr. Maimon Frankel in Hamburg geflosscne, gediegene und interessante ״Vorwort" und die ״Einleitung" zu dieser Gutachtensammlung, verdienen noch de-׳ sonders die Aufmerksamkeit jedes Denkenden und zu dem Ende auch unfern Lesern hierdurch empfohlen zu werden. Von dem Religionslehrbuche des Herrn Landes-Rabbiner vr. Herxheim er ist jetzt die Zte und von dessen