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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band fünftes Heft · p. Seite 266

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Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band fünftes Heft
Article
Schreiben des Ober-Vorsteher-Kollegiums der Israeliten-Gemeinde zu Breslau, an den Großherzogl. Sachsen-Weimarerischen Landes-Rabbiner Hrn. Dr. Mendel Heß in Stadt-Lengsfeld, die jetzigen Breslauer R
Date
1834-01-01
Page
Seite 266 (sequence 3)
Language
German
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IRI
…/2304627-2304643-2304645-10852112-2312985--09627-2313641
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266 ausgesprochen, als auch Andere auszusprechen veranlaßt, unter denen Herr Eiger geradezu aussagt, daß ein Zeder, welcher in der Auslegung mancher biblischen Gebote irgend vom Talmud abwcicht, als ein von der israelitischen Gesellschaft ausgcschiedencr Ungläubiger angesehen und verachtet werden muß, ein solcher als glaubwürdiger Zeuge nicht zulässig ist, u. s. w. Welchen Einfluß solche schroffe Behauptungen, wenn sie unwiderlegt bleiben, ausübcn müssen, bedarf keiner Auseinandcrsetzung. Herr Rabbiner Dr. Geiger ist jetzt mit einer Entgegnung auf die ״Darlegung", so weit sie eben ihn betrifft, beschäftigt; allein die genannten Grundsätze treffen nur zunächst ihn, und ein-jeder gebildete jüdische Theologe, der es mit dem wahren Heile Israels wohl'meint, wie cs uns von Ew. Hochwürden namentlich bekannt ist, ist bei der Abwendung solcher verderblichen Grundsätze glcicherweise bethciligt. Der Gegenstand liegt, soweit uns bekannt, bereits bei dem Ministerium der geistlichen Angelegenheilen zur Verhandlung vor; von welcher Wichtigkeit dessen Ausspruch für die ganze Zukunft des Zudenthums sein würde, fühlen Sie wohl mit uns. Ohnedies beschäftigt man sich in unseren Staate jetzt mit den Angelegenheiten des jüdischen Kultus, und sehr leicht können so bestimmt hingestellte Aussprüche, wie Sie in der ״Darlegung" finden werden, wenn ihnen nicht eben so bestimmt, und zwar von anerkannten Männern, welche nicht unmittelbar bei dem hiesigen Streite bethciligt sind, widersprochen wird, sich bei den hohen Behörden Geltung verschaffen, und noch größere Übel erzeugen, als früher hemmende Maaßregeln hervorgcbracht haben. Preußen aber, als der mächtigste deutsche Staat, mit seinen zahlreichen jüdischen Gemeinden, hat durch ״den Weg, welchen es in Behandlung des Zudenthums cinschlägt, einen fast gebieterischen Einfluß auf die Gcsammtentwickclung, und so hangt gewissermaßen die Zukunft des Judenthums von der Entscheidung, welche der Staat hierin trifft,

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