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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band viertes Heft · p. Seite 222

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band viertes Heft
Article
Lehrt das Judenthum wirklich allgemeine Menschenliebe?
Date
1834-01-01
Page
Seite 222 (sequence 4)
Language
German
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IRI
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222 führen wir nur die geschichtliche Thatsache an (2. Ehr. 2, 16), daß zur Zeit des Königs Salomo 153,600 Nicht- Israeliten im Lande Israels lebten, ja daß Salomo von denselben 3600 im israelitischen Staatsdienst angestellt. Beweises genug, daß vom Gesetze selbst die höchste Toleranz ausgesäet sein mußte, die denn auch in der Praxis reiche Früchte trug. Oder man wird sagen: „ die Bestimmungen des israelitischen Gesetzgebers zu Gunsten der Gerim waren bei dem Nationalhaß alter Völker nothwendig. Die Israeliten würden sonst die Fremden zu hart und feindselig behandelt haben." Allein das wäre eben das schönste Zeugniß für die hohe und energische Humanität des mosaischen Gesetzes, daß es sich nicht nach der herrschenden sogenannten öffentlichen Meinung, wo diese ungerecht, vorurtheilsvoll und lieblos war, richtete, sondern bei jeder Gelegenheit ihr entgegen zu wirken, sie zu erschüttern und zu berichtigen, in das Herz des Volkes unparteiische Gerechtigkeit und unbefangene Liebe gegen allerlei Volks- und Religionsgcnossen einzupflanzcn und die Idiosynkrasie gegen Fremde zu entwurzeln suchte, und um desto sicherer eine gerechte und menschenfreundliche Behandlung der nicht-israelitischen Fremdlinge zu erzielen, öfter an das Mitleidsgcfühl appcllirte und ausrief: „ihr wißt, wie dem Fremden zu Muthe ist, da ihr selbst Fremdlinge wäret in Aegypten." Wir fühlen diesen humanen Geist der israelitischen Legislation erst recht bei der Wahrnehmung des entgegengesetzten der heutigen deutschen. Weit entfernt, zu sagen: cs soll der Jude als solcher nirgends beleidigt und gekränkt, es soll sein Ehrgefühl und sein Recht in keiner Weise verletzt, seine Gewissens - und seine bürgerliche Freiheit weder direkt noch indirekt unterdrückt, nicht z. B. seine Ansprüche auf Anstellungen und verdiente militärische oder civile Beförderungen, oder unbeschränkten Erwerb, oder Theilnahme an den allen christlichen Mitbürgern offen stehenden Vereinen zurückgcwicscn, nicht durch eine

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