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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band zweites Heft · p. Seite 140

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band zweites Heft
Article
Breslau [Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 140 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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140 erwählt war, bestehend aus dem hiesigen (zweiten) Rabbiner Hrn. Div Geiger, Hrn. Kaufmann Levy, Mitglied des hiesigen Gemeinde-Vorstandes, und dem Hrn. Kaufmann Muhr aus׳ Pleß, welche die Regierungsbezirke repräsentirten. In der Huldvollsten Weise ausgenommen, redete die Deputation durch den Wortführer, den Hrn. Dr. Geiger, den König an:—״Unser bochseliger König hat uns aus dem Schutzverhaltniffe in den meisten Beziehungen zum Range der Bürger emporgehoben; tiefer Dank lebt dafür unaussprechlich in unfern Herz-en. Ew. Maj. huldvolle?seußecungen erfüllen uns mit der unaussprechlich frohen Hoffnung, daß das Werk der Gnade gegen die Juden fortgesetzt werde und wir allmählig den übrigen Unttrthanen Ew. Maj. gleichgestellt werden. Gleich in Liebe und Treue gegen unfern allergnädigsten Landesvater, gleich in Gehorsam gegen das Gesetz, gleich in den Rechten, welche das Gesetz verleiht, unterscheiden wir uns dann nur noch von den übrigen Unterthanen in dem religiösen Bekenntnisse, das, ehrwürdig durch sein Alter, in der irdischen Regierung einen Abglanz der himmlischen, göttlichen erblickt. Im Namen dieser Religion, welche nahe an 200,000 Bekenner in Ew. Maj. Staaten zählt, welche' bis jetzt bloß geduldet, durch die Gnade Ew. Maj. zu größerer Anerkennung huldvoll erhoben werden wird, im Namen dieser Religion erflehen wir für die Regierung Ew. Mast lange Dauer, Heil und Segen!" Der König nahm diese Anrede gnädig auf, empfing die von den sämmtlichen Gemeinden vollzogene schriftliche Adresse eigenhändig und unterhielt sich ungefähr 20 Minuten mit den Deputirten. Diese Unterhaltung zeigte wiederum, mit welcher Klarheit der König alle Verhältnisse erfaßt, und gab die frohe Bürgschaft, daß derselbe mit Wohlwollen die jüdischen Angelegenheiten betrachtet. Seme huldvollen, Fortschritt verheißenden Äußerungen erfüllten die Deputirten mit dem tiefsten lebendigsten Dank. Unter Andenn wurden dieselben mit den Bemerkungen erfreut, welche sie aus dem Munde des Königs vernahmen, er habe bereits mit dem Staatsmimstecium darüber gesprochen, daß die Amtsfähigkeit der Juden erweitert werde*) und daß er es für angemessen finde, *) In dem, im 1. Hefte 3. Iahrg. der Sulamith, Seite 45 mitgetheilten 7. §. des Königlichen Edikts vom 11. März 1812, heißt es : Die für Einländer zu achtenden Juden sollen gleiche bürgerliche Rechte und Freiheiten mit den Christen genießen, und §. 8.: Sie können daher akademische Lehr- und Schul-, auch Gemeinde-Aemter, zu welchen sie sich geschickt gemacht haben, verwalten. (Diese erstern Bestimmungen sind aber bis jetzt unerfüllt.) D. H.

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