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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band sechstes Heft · p. Seite 403

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band sechstes Heft
Article
Aus brieflichen Mittheilungen an den Herausgeber dieser Zeitschrift [Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 403 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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403 Aus Königsberg in Pr. Die Mittheilung von hier, welche im 6.Hefte dieses Zahrg. der Sulamith, S. 330, enthalten ist, bedarf einiger Berichtigung. Das Reinigen und Einsargen der Todten fand bisher nur in einem auf dem Kirchhofe gelegenen Hause Statt, durfte aber nicht im Sterbehause selbst vorgenommen werden. Letzteres ist jetzt von der hiesigen Chewra (Beerdigungsgesellschaft) bewilligt worden, und dies ist eben die Veränderung, welche inunsermBeerdigungsritus eingetreten ist. In Deßau, Berlin u. a. O. wird solches, wie ich glaube, zur Zeit noch nicht gestattet. (In Deßau wurde bis jetzt noch von Niemandem darauf angetragen. D. H.) Nur wenn die Angehörigen die Leiche nicht im Hause behalten können oder wollen, wird dieselbe zum Aufbewahren, Reinigen und Einsargen in das Leichenhaus gebracht. — Was den beantragten Synagogenkultus betrifft, so ist keinesweges von Einführung ״d eutscher Gebete" die Rede, sondern nur von Anschaffung und Vertheilung solcher Gebetbücher, die dem hebräischen Texte gegenüber eine treue und vollständige ״Überse tz u n g wit d eutschen Lettern" enthalten. Allerdings wäre es bei der jetzigen Erziehung der meisten Juden wünschenswerth, daß der öffentliche Gottesdienst ganz in deutscher Sprache verrichtet würde; eine solche Reform müßte aber nicht durch äuß ern Zwang, sondern allein durch den eigenen Willen der Gemeinden eingeführt werden. Da dieser Wille aber bei uns noch keineswegs allgemein ist, so mußten wir uns für jetzt mit deutschen Kanzelvo cträgen und mit Übersetzungen der hebräischen Gebete begnügen; denn jeder innere Zwiespalt m der Gemeinde hätte auch von einer andern Seite nachtheiligere Folgen gehabt. Daß der Vorbeter in Zukunft die Gebete nicht singen, sondern nur sprechen, der Gesang aber durch einen wohleingeübten vierstimmigen Männerchor ausgeführt werden soll, wissen Sie bereits, und ich habe nur noch anzuführm, daß unser Rabbiner, Herr Jakob Mecklenburg, als der erste, den Antrag in unserer Eingabe und zwar mit folgenden Worten Unterzeichnete: ״Vorstehende mir zurDurchsicht vorgelegten Einrichtungen sind meinerseits>zu billigen und wünschenswerth in Ausführung zu bringen." Der gedachte Herr Rabbiner, aus Polen gebürtig und durch ein Zeugniß des verstorbenen Rabbiners Herrn Mba Eig er der hiesigen Gemeinde angelegentlichst empfohlen, steht seiner Frömmigkeit und talmudischen Kenntnisse wegen, selbst bei den eifrigsten Anhängern des Alten, in hoher Achtung. Nachdem er dieses Vorhaben gebilligt, war es daher uatür- 26 *

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