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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band sechstes Heft · p. Seite 398

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Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band sechstes Heft
Article
Literatur [Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 398 (sequence 17)
Language
German
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398 Als solche Bedingungen werden mm festgestellt: daß die Landessprache in Schulen (dies geschieht ja schon längst), Gottesdienst, *) Vorträgen und Handelsbüchern einge^ führt (dies ist längst geschehen, auch landesgesetzlich), jeder Bevorzugung eines Juden vor einem Christen im öffentlichen Leben entsagt**) und er von Gebräuchen ein für allemal dispensirt werde, welche mit allgemeiner Wehr-- Pflicht unvereinbar sind, ■***j Hierzu aber müssen nicht nur *) Dies geschieht freilich nurzumTheil, oder in geringere Grade, als beim Schulunterrichte; allein woher hier der Grund, den Israeliten die völlige Emancipation vorläufig zu verweigern? Sind nicht auch diejenigen einer christlichen Confession, welche nach ihrem Kirchenritus zugleich in latei- Mischer oder griechischer Sprache beten, eben solche achtbare, pflichterfüllende Unterthanen, als die der andern, die bloß deutsch beten? Und wie reimt sich dieser Zwang mit der Äußerung am Schluffe dieser Mittheilung, daß die Ist. kirchlichen Verbesserungen, wie billig, nur durch die Synagoge selbst, ohne Einschreiten der Regierungen, erfolgen müßten? D/H. **) Dieses klingt fast komisch , da ersteres bei der jetzigen Stellung der Israeliten in Staatsämtern doch rein unmöglich, und bei iiner künftigen, völligen Gleichstellung derselben gewiß nicht zu befürchten ist, denn dafür bürgt wohl schon die Abneigung Vieler gegen die Israeliten, welchen letzter»' es doch auch übrigens an gewissen, dazu oft nöthigen, Familienverbindungen fehlt. Umgekehrt dürfte es daher dann wohl eher zu erwarten sein. — ׳ ***) Schon als der unsterbliche Kaiser Joseph H. zuerst in Deutschland die Militarpflichtigkeit der Israeliten in den K. K. Staaten verordnete, erklärte der Prager Oberrabbiner Hr. Ezechiel Landau den israelitischen Soldaten, welche er bei ihrem Abgänge Zur Armee einsegnete, daß sie von Erfüllung der Ritualgesetze da, wo sie daran verhindert wür- : den, nach den Lehren des Jsraelitenthums befreiet seien, und in der Lhat, wo in allen Heeren, in deuen doch seit jener Zeit Israeliten so Zahlreich gefochten und noch dienen , hat man je gehört, daß sie ihrer Religionsgefetze wegen ihre Militärpflichten nicht erfüllt haben und

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