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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band fünftes Heft · p. Seite 334

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band fünftes Heft
Article
Prag [Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 334 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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Lende Anzahl des hohen Zldels, der hiesigen Universitäts-Mitglieder und andere Honoratioren wohnten dem Gottesdienste bis zum Schluffe bei. . ־ ' Gewiß wird auch den nicht mosaischen Glaubensgenossen der vierzehnte Nissan 5597 (19. April 1857) ein Gedenktag von doppelt hoher Bedeutung sein." Petersburgam 2. Septbr. 1337. Nach einer von dem Minister -es öffentlichen Unterrichts getroffenen Bestimmung sollen alle von Hebräern errichtete Schulen der örtlichen Sachverwaltung untergeordnet, und neue Schulen nur nach dazu erhal- Lener Erlaubniß eröffnet werden. (Frankfurter Journal.) In einer MittheilüNg aus Rheinbaiern, in dev eleganten Zeitung vom 28. Julius!837, heißt es: ״Die Juden haben seit der französischen Herrschaft, begünstigt durch die Napoleonsche Gesetzgebung, einen bedeutenden Fortschritt gemacht, so daß jetzt der größte TheiL derselben, besonders die jüngere Generation, frei* ern und vernünftigem Ansichten huldigt." Im Jahre 1836 war die Zahl der Juden in Warschau 33,389. Dem Spectateur xxrilitair zufolge, leben 309,000 Juden in Algier (wenn diese Zahl nicht ein Druckfehler ist, so ist sie gar zu übertrieben hoch angegeben!!) und in Neu-Süd- Wales befinden sich, wie es im ,,Ausland" heißt, nach englischen Blattern, als Resultat des im September!836 ausgenommenen Census dieser Colonie, unter der Gesammtbevölkerung, 54,621 Protestanten, 21,896 Katholiken und 100 Heiden, auch 477 Juden, und zwar die letztern größtentheils als freie Leute. Paris, den 31.Aug. 1837» Hetr Joseph Abraham, welcherchas patriarchalische Alter von 102, und dessen Frau Rachel jenes von^ 6 -Jahren erreichte, erschienen Sonnabends Morgens vor den? Gerichte der Zuchtpolizei, um einen Befehl zum Unterhalte von ihrem Sohne Isaak zu erhalten, der zwar ein hinlängliches Vermögen besitzt, allein welcher, selbst 60 Jahre alt, mit dem Fehler Sparsamkeit behaftet sei. Der Gerichtshof verurtheilte den Sohn, seine Eltern monatlich mit 40 Franken zu unterstützen, und erinnerte ihn an das fünfte Gebot des Dekaloges, indem er zugleich äußerte, ״ wie peinlich es dem Richter

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